Die Bundesrepublik Deutschland wurde mehrfach vor dem europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt und musste deshalb im Jahr 2009 das Familienrecht ändern und die Rechte der Väter "stärken"...
Anhand dieses Falles kann man nachvollziehen, dass sich in Realität nichts geändert hat. Ledige Väter werden immer noch diskriminiert. Das sieht man auch durch eine Vielzahl vom
Meldungen im Internet.
Wir haben
alles versucht: - Wir haben Strafanzeige wegen fortgesetzter Rechtsbeugung i.S.d. § 339 StGB gegen Richterin Dr. H. vom Amtsgericht Buxtehude bei der Staatsanwaltschaft Stade gestellt
- und gegen die Einstellung der Verfahren erfolglos Beschwerde beim Landgericht Stade und der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingelegt.
- Zudem haben wir Beschwerde bei ihrem Chef, Gerichtspräsident Dr. A., beim Oberlandesgericht in Celle, sowie bei der Justizministerin von Niedersachsen eingelegt, ohne Ergebnis. Krähen hacken sich bekanntlich gegenseitig kein Auge aus...
- Außerdem haben wir die verleumderische Kindesmutter wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB), wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB), begründet durch das Ergebnis des richterlichen Sachverständigengutachten (LINK),
- Mit dubiosen Begründungen, die sich sogar widersprechen, wurde auch dieses Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Stade eingestellt, aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um Arbeitsverweigerung.
- Wir haben Journalisten, Zeitungen und TV Sender angeschrieben, um anhand dieses Falles die Missstände zu analysieren - ohne Erfolg.
Es gibt offensichtlich eine falsch verstandene Vereinbarung, nicht über Fälle von Suizid zu berichten. Das öffnet Tür und Tor für vorsätzliche Willkür an den Familiengerichten.
Es geht nicht darum, Suizidopfer posthum zu Märtyrern zu stilisieren, sondern es geht darum, anonymisiert anhand der Vielzahl von Suizidopfern im Kontext des deutschen Familienrechts festzustellen, wie krank das deutsche Familienrecht ist (LINK). Deshalb haben wir viel Zeit und Energie in die Erstellung dieser Homepage aufgebracht...
Wir sind mit unseren juristischen und finanziellen Mittel nicht in der Lage weiter gegen dieses Unrecht vorzugehen. Uns kann es auch nicht mehr helfen - wir haben einen lieben Menschen verloren, den uns niemand mehr wiederbringen kann.
Doch wenn es noch idealistische Rechtsanwälte, Menschen, Vereine oder sonstige Organisationen gibt, die helfen wollen dieses fortwährende Unrecht zu sühnen und Gerechtigkeit herzustellen, dann nehmen Sie
Kontakt zu uns auf.
Mit dieser Unterstützung wären wir u.U. in der Lage, Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen, gegen
- die Bundesrepublik Deutschland
- und speziell gegen Richterin Dr. H. vom Amtsgericht Buxtehude
Wir fordern, dass Richterin Dr. H. sich vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verantworten muss, wegen
- massiver Verletzung zahlreicher Menschenrechte der United Nations (LINK, LINK)
- fortgesetzter Rechtsbeugung
- fahrlässiger, womöglich sogar vorsätzlicher Kindeswohlschädigung durch Billigung von PAS
- systematischer Diskriminierung eines Menschen auf Grund des Geschlechts mit Todesfolge
Schauen Sie nicht einfach weg, helfen Sie den Kindern Deutschlands dieses fortwährende UNRECHT zu beseitigen!