BUX SV Gutachten Abschluss


Amstgericht Buxtehude - abschließendes Sachverständigen-Gutachten

Abschließendes (drittes) Sachverständigen-Gutachten durch Prof. Dr. H.
170515_BUX_SV_Gutachten_ProfDrH.pdf

Zusammenfassung:
Das Gericht stellt dem Gutachter 11 Fragen, a) 6 davon sind ausschließlich gegen den Vater gerichtet, b) 4 sind neutral (also sowohl gegen Mutter als auch Vater), keine Frage ist ausschließlich gegen die Mutter gerichtet und c) eine Frage bezieht sich auf ein existierendes psychiatrisches Gutachten (LINK), welches der Gutachter anstelle des Gerichts lesen und bewerten sollte.

Zu c):
Der Gutachter stellt fest: Die Erkenntnisse der psychiatrischen Klinik (Buchholz) bestätigen nicht die von der Mutter vorgebrachten Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen den Vater, es gibt überhaupt keine Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch, außer den unbestätigten Deutungen/Behauptungen der Mutter. 

Die Verhaltensstörungen des Kindes sind durch die emotionale Belastung auf Grund des massiven Elternkonflikts, sowie durch den unerwarteten Umzug der Mutter und dem damit erzwungenen Schulwechsels von den Niederlanden nach Deutschland zu erklären.

Alle Fragen zum Umgangsrecht werden eindeutig und unmissverständlich positiv für den Vater entschieden, es gibt und gab keinen Grund den Umgang des Vaters einzuschränken.

Der Gutachter beschreibt wie ein kindesgerechter begleiteter Umgang abzulaufen hat: 
  • Umgangsbegleiter trifft ausschließlich Mutter und Kind an einem neutralen Ort (z.B. Cafe)
  • Man beginnt z.B. ein gemeinsames Spiel
  • Der Vater kommt hinzu und beteiligt sich am gemeinsamen Spiel
  • Die Mutter verabschiedet sich
  • Der Umgang zwischen Vater und Kind kann stattfinden
  • Die Rückgabe des Kindes erfolgt umgekehrt
Der Gutachter hat mit der Tochter gesprochen und stellt am 11.03.2017 (18 Monate (!) nach Verstoß der Mutter gegen das richterliche Umgangsrecht des Vaters) fest, dass alle Kommentare, die den Vater betrafen, ablehnend und negativ waren, was im Widerspruch zur Einstellung des Kindes zu Beginn der Verhandlung am AG Buxtehude steht (LINK). 
Das Kind wolle ihren Vater nicht mehr sehen, konnte jedoch nicht begründen warum. 

Nach einem gemeinsamen Tag des Gutachters mit Vater und Kind teilte der Gutachter der Mutter mit, dass der Umgang zwischen Vater und Tochter jedoch sehr angenehm verlaufen sei, worauf die Mutter Tränen in den Augen hatte. Das Kind hatte einen tollen und glücklichen Tag mit dem Vater erlebt und warf dem Vater im nächsten Telefonat vor er (der Vater) habe sie reingelegt, denn sie habe ja gar nicht den Tag mit ihm verbringen wollen…

Das Gutachten enthalten u.a. folgende Feststellungen:
  • Die Annahme eines sexuellen Missbrauchs beruht ausschließlich auf Deutungen der Kindesmutter, es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass eine solcher Missbrauch jemals stattgefunden hat
  • Die sexuellen Missbrauchsvorwürfe entspringen der reinen Phantasie der Mutter
  • Es gibt deutliche Hinweise, dass es zu einer umgangsverhindernden Einflussnahme durch die Mutter gekommen ist, die Äußerungen der Mutter gegenüber dem Gutachter bestätigen den umgangsverhindernden Einfluss
  • das „Münchhausen-by-proxy-Syndrom“ wird beschrieben, welches eine besonders bizarre Form der Kindesmisshandlung ist, bei der die Täter, vorwiegend Mütter, Krankheiten ihrer Kinder entweder erfinden oder auf unterschiedliche Weise selbst hervorrufen
  • Fast alle Mütter, die nach diesem Syndrom handeln, wurden entweder selbst in ihrer Kindheit misshandelt oder leiden unter Persönlichkeitsstörungen, wie z.B. eine Borderline Erkrankung
  • Eine Traumatisierung des Kindes durch das Verhalten des Vaters ist nicht begründbar
  • Das Kind einer Traumtherapie (Kinderpsychiatrie Buchholz LINK) auf Grund FALSCHER Angaben der Mutter zu unterziehen, obwohl überhaupt keine Traumatisierung vorliege, ist eine Kindeswohlgefährdung, evtl. sogar eine Kindesmisshandlung, die familienrechtlich schnelles Handeln erfordert, einschließlich Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt
  • Deshalb muss diese Behandlung des Kindes sofort beendet werden, da die Therapie von falschen Voraussetzungen ausgeht
  • Verhaltensauffälligkeiten (~Traumatisierung) des Kindes haben sich - wenn überhaupt -ergeben durch:
- Jahrelangen Streit zwischen den Eltern um Umgangskontakte
- Entfremdender Einfluss (Entfremdungssyndrom) auf das Kind, verursacht durch die Mutter
- der überstürzte Umzug der Mutter von den Niederlanden nach Deutschland
- Einsetzung einer nicht gerechtfertigten Umgangsbegleitung
- Durchführung einer Traumatherapie des Kindes, obwohl keine Traumatisierung vorliegt (veranlasst durch die Mutter auf Grund von FALSCHEN Angaben
  • Er bringt die Handlungen der Mutter in Zusammenhang mit Misshandlung von Schutzbefohlenen und/oder Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.
  • Er spricht von einer simulierenden Mutter, die zur misshandelnden Täterin geworden ist
  • Die (Wieder-) Anbahnung von Umgangskontakten nach massiven Entfremdungseinflüssen ist schwer und eine familienpsychologische und familiengerichtliche Herausforderung.
  • Die Unterbindung der von der Mutter ausgehenden Beeinflussung des Kindeswillens (entfremdender Einfluss) ist die einzige Lösung
  • Der Mutter sollte als Auflage aufgegeben werden, eine Psychotherapie aufzunehmen und dem Gericht nachzuweisen
Fazit: 
Die Inhalte des Gutachtens fallen vernichtend für die Handlungen der Mutter und des Amtsgerichts Buxtehude unter Leitung von Richterin Dr. H. aus!

Persönliche Meinung der Angehörigen:
Nach Ansicht der Angehörigen des Vaters hat sich das Gericht durch eine geschickt agierende Mutter (gut beraten durch feministische Netzwerke) blenden und einspannen lassen und hat durch katastrophale falsche Entscheidungen das Kindeswohl, welches es schützen sollte, massiv und fahrlässig geschädigt und hat damit neben der Mutter wesentlichen Anteil an der Zerstörung des Lebens des Kindes und des Vaters – das Gericht hat sich als Handlanger/Vollstrecker einer verleumderischen Mutter einspannen lassen!!!
Dazu waren lediglich einige geschickt gestreute, unbestätigte, nicht bewiesene und beweisbare Behauptungen der Mutter ausreichend (und das bereits zum 2. Mal) und schon hat der sogenannte deutsche Rechtsstaat gehandelt und sich zum Narren machen lassen…
Das sollte einem "sogenannten" Rechtsstaat nicht - aber kann - einmal passieren, aber NICHT ZWEIMAL !!!

Neue Möglichkeiten auf Grund von Wissenschaft und Forschung (ergänzt am 09.02.2020):
Im Rahmen den KindesMissbrauchs Projekts der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen wurde ein Instrument entwickelt, welches in der Lage ist anhand eines strukturierten Fragenkatalogs den Grad an Verlust des Kindeswohls auf Grund von PAS systematisch zu berechnen. Dies könnte problemlos an den Familiengerichten zur (Früh-)Erkennung ohne langwierige Gutachten eingesetzt werden und ist in der Lage dem Familiengericht Handlungsanweisungen zur Verbesserung der Situation des Kindes aufzugeben.

Mit den Hinweisen auf die stattfindende Entfremdung des Kindes vom Vater durch die Mutter, die allesamt dem Familiengericht Buxtehude vorlagen, berechnet das Tool im vorliegenden Fall einen Verlust an Kindeswohl um 
102,6% (!) - das entspricht nach der Skala des KiMiss Instituts einer Kindesmisshandlung. Damit bestätigt das Tool absolut die Aussagen des Gutachens, welches jedoch 18 (!) Monate gedauert haben.

Verlust von Kindeswohl Kategorie
0%                          Kein Verlust von Kindeswohl
bis 23%                  Verbesserungsbedarf bei den Eltern
23 bis 45%            Benachteiligung des Kindes
45 bis 73%            Beeinträchtigung des Kindes
73 bis 100%          Gefährdung des Kindes
mehr als 100%     Vorliegen einer Form von Kindesmisshandlung oder -missbrauch

Das KiMiss Instrument kann dagegen schnell und in zyklischen Abständen angewandt werden, um den Trend (die "Kindeswohlfieberkurve") festzuhalten. Der Befund liegt innerhalb von 1-2 Tagen vor und ist damit wesentlich besser geeignet als richterliche Gutachten, die nicht selten 15 Monate benötigen, in denen das Kind psychisch misshandelt wird. Mit dem Instrument wäre auch das Problem von unqualifizierten Gutachtern gelöst, denn der Algorithmus funktioniert immer gleich.
Weder das Familiengericht, noch die Verfahrensbeiständin des Kindes, noch ein Rechtsanwalt kam in diesem Fall auf die Idee wissenschaftliche Erkenntnisse aufzunehmen. Dabei hätten diese das Potential gehabt das Leben des Kindes und des Vaters zu retten. Die erste KiMiss Studie fand im Jahr 2012 statt...

Fehler des Amtsgerichts Buxtehude, vertreten durch Richterin Dr. H., nach Meinung der Angehörigen des Vaters: 
  • Die Einschränkung und Durchführung des vom Gericht angeordneten begleiteten Umgangs war falsch, menschenunwürdig und kindeswohlgefährdend – ein Familiengericht muss wissen wie der Ablauf von begleiteten Umgängen aus Sicht von Kindern zu gestalten sind, ansonsten verdient es nicht den Namen „Familiengericht“!
  • Das Vorgehen des Amtsgerichts Buxtehude gegen den völlig unschuldigen Vater waren falsch und hätten sich vielmehr gegen die Handlungen der Mutter richten müssen
  • Das Amtsgericht Buxtehude hat durch Ihr Verhalten das Kindeswohl massiv gefährdet
  • die Misshandlung des Kindes durch die brutale Entfremdung vom Vater durch die Mutter und der Freitod des Vaters hätte durch das Gericht leicht verhindert werden können, wenn es wie zu Beginn besprochen verfahrensrelevante Erkenntnisse (das vorliegende und aktuelle Psychiatrische Gutachten der Klinik Buchholz - LINK, LINK) gelesen hätte
  • durch die Ergebnisses dieses Gutachten (Buchholz - LINK) wäre bereits zu Beginn des Verfahrens klar gewesen, dass kein sexueller Missbrauch vorliegt, damit hätte das Gericht alle Fakten in der Hand gehabt und hätte ein erneutes Verfahren gegen den Vater auf Grund „sexuellen Missbrauchs“ überhaupt nicht zulassen dürfen
  • durch die aus unserer Sicht vorsätzliche Missachtung des Amtsermittlungsgrundsatzes (Weigerung verfahrensrelevante Gutachten zu lesen, LINK, LINK) hat das Amtsgericht Buxtehude wesentlichen Anteil an der Zerstörung des Leben des Vaters und des Kindes!
  • die Handlungen von Richterin Dr. H. vom Familiengericht Buxtehude sind eine Schande für den „sogenannten“ deutschen Rechtsstaat und sollte Konsequenzen nach sich ziehen – die desaströsen Fehler sind ein Lehrbeispiel für alle Juristen wie man es nicht machen darf, das deutsche Familienrecht muss solche Fehler, v.a. mit tödlichem Ausgang, systematisch aufarbeiten und dafür sorgen, dass sinnlose Wiederholungen vermieden werden (LINK)
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