HH Rufmord


Rufmord als extreme Form des Mobbing

Umgang deutscher Gerichte mit nachgewiesenem Rufmord
Dokumente:
130902_Beschluss_Sorgerecht.pdf

Zusammenfassung:
Durch Verleumdungen der Mutter wurde der Vater vom Gericht über fast 12 Monate fälschlicherweise als Sexualstraftäter, als Kinderschänder an seinem eigenen Kind verfolgt. Nur auf Grund dieser unbestätigten eidlichen Falschaussage der Mutter wurden die Grundrechte von Vater und Kind auf lange Zeit massiv eingeschränkt, entlastende Fakten des Gutachters wiederum führten nicht zur sofortigen Rücknahme der Einschränkungen.
Man muss sich in einen Vater hinein versetzen. Er durfte aus heiterem Himmel sein eigenes Kind nicht mehr sehen, er musste seinen Eltern, Freunden und Arbeitskollegen berichten welche entsetzlichen Vorwürfe gegen ihn im Raum stehen. Im Kindergarten haben sich Eltern vormals befreundeter Kinder angewidert von ihm abgewandt, Nachbarn haben nicht mehr mit ihm gesprochen… 
Es gibt keinen schlimmeren Vorwurf gegen einen Vater! Selbst unter Schwerverbrechern haben Kinderschänder den schlechtesten Ruf. Solche Behauptungen zerstören Existenzen und ruinieren dauerhaft den Ruf eines Menschen.
Nach gutachterlicher Feststellung dass ein sexueller Missbrauch durch den Vater niemals stattgefunden hat und offenbar der abnormen Phantasie der Mutter entsprungen sind, reichte es dem Gericht, dass sich die Mutter vor Gericht bei dem Vater lediglich für die durch das Verfahren zugeführte Verletzungen entschuldigen musste – so einfach war das für die Mutter!
Die Feststellung hat dem Vater über einen langen Zeitraum den Schlaf und damit die Gesundheit geraubt und zudem sehr viel Geld gekostet. 
Die Mutter wiederum hatte keine Kosten (Verfahrenskostenhilfe) und hat auf Kosten der Steuerzahler einen sexuellen Missbrauchsprozess angezettelt auf Grund ihrer aus unserer Sicht planerischen Verleumdungen und die einzige Konsequenz für Sie war mit einem süffisanten Lächeln „Entschuldigung“ zu sagen.
Nachdem dies für die Mutter so glimpflich gelaufen ist, hat sie die Masche einfach am Familiengericht Buxtehude wiederholt (LINK), dieses Mal aber besser beraten von feministischen Netzwerken. 
Man sollte meinen, dass man so eine Nummer nur einmal ungestraft in einem „sogenannten“ Rechtsstaat durchziehen kann, aber in Deutschland geht das auch öfters und bei einem anderen Gericht fängt alles wieder von vorne an („zurück auf  Los“). 
Die erneuten diskriminierenden Schikanen des Familiengerichts Buxtehude gegen den Vater werden erfolgreich für die Mutter sein, der Vater wählt den Freitod – es gibt nichts mehr bezüglich Umgangsrecht zu entscheiden. Das traurige Ende des versagenden „sogenannten“ deutschen Rechtsstaats im Familienrecht!

Fehler des Amtsgerichts St. Georg in Hamburg nach Meinung der Angehörigen des Vaters:
  1. die Mutter hat den Vater durch die hervorgebrachten eidesstattlichen „Verleumdungen“ existentiell bedroht und seinen Ruf massiv geschädigt
  2. diesen Rufmord ahndet das Gericht lediglich mit einer halbherzigen Entschuldigung der Mutter beim Vater für vor Gericht 
  3. das Gericht hat es versäumt die Mutter auf Grund ihrer uneidlichen Falschaussage zu belangen
  4. das Gericht hat es versäumt die Mutter auf die Tragweite ihrer Handlung hinzuweisen und wegen des Rufmordes strafrechtlich gegen sie vorzugehen
  5. durch die Handlungen des Gerichts wird Täter und Opfer ins Gegenteil verkehrt
  6. das Gericht macht es damit verleumderischen Personen, die sich an ihrem Ex-Partner rächen wollen (hier soll als Beispiel auf den Fall des Wettermoderators K. hingewiesen werden), viel zu einfach und öffnet damit Tür und Tor für eine Wiederholung/Nachahmung (LINK)
  7. mit dieser falschen Rücksicht auf eine psychisch kranke Mutter hat das Gericht erheblichen Anteil an der Zerstörung des Lebens des unschuldigen Kindes und des unschuldigen Vaters
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