BUX Anhörung


Amtsgericht Buxtehude - Anhörung

Grundsatz - nicht öffentliche Anhörung am Familiengericht Buxtehude
160308_BUX_GrundsatznöSitzungAG.pdf
161212 _BUX_xmasUmgangAntragAG.pdf

Zusammenfassung: Nichtöffentliche Sitzung am 08.03.2016
Sowohl das Jugendamt als auch die Verfahrensbeiständin des Kindes sehen keinen Grund für die eigenmächtige, mehrmonatige Aussetzung des Umgangs durch die Mutter. Beide sehen eine Diskrepanz zwischen den Behauptungen der Mutter und dem völlig normalen Verhalten des Kindes.

Fehler des Amtsgerichts Buxtehude, vertreten durch Richterin Dr. H., nach Meinung der Angehörigen des Vaters: 
  • das naheliegende Motiv der Mutter sich durch den überstürzten Umzug von Niederlanden nach Deutschland dem Verfahren am Familiengericht in den Niederlanden (welches als fortschrittlich, fair und geschlechtsneutral bekannt ist) auf Grund Kindesentzugs zu entziehen, wurde nicht ernstgenommen
  • das laufende Verfahren am Familiengericht in Den Haag, dem Wunschwohnort der Mutter, wurde zum einseitigen Nachteil des Vaters außer Kraft gesetzt
  • Warum wurde das Verfahren nicht aufgenommen bzw. wieso wurde ein neues Verfahren eingeleitet?
  • den wiederholten Behauptungen/Verleumdungen der Mutter wurde mehr Aufmerksamkeit gewidmet als den Fakten
  • Der wiederholte Versuch der Mutter den Umgang zwischen Vater und Tochter zu sabotieren, wurde nicht sanktioniert. Dabei musste sich die Mutter schon einmal für Ihre falschen Angaben bzgl. des Vorwurfs des sexuellem Missbrauchs (= Rufmord) gegen den Vater vor Gericht entschuldigen.
  • die Vorgeschichte der Kindesmutter, die Wünsche der Tochter, die entlastenden Aussagen der Mitarbeiterin des Jugendamtes und der Verfahrensbeiständin der Tochter wurden nicht berücksichtigt
  • Die besprochene Einholung der Stellungnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie Buchholz als Entscheidungsgrundlage des weiteren Vorgehens wurde auch nach 14 Monaten durch das Gericht nicht umgesetzt. Das ist nicht nachvollziehbar, denn es hätte sofort das falsche Spiel der Mutter entlarvt.
  • Das Gericht erweitert eigenmächtig den Vorwurf der Mutter auf Traumatisierung des Kindes durch den Vater auf sexuellen Missbrauch durch den Vater, obwohl in der Anhörung NIEMAND diesen Vorwurf formuliert hat, nicht einmal die Mutter (LINK).
  • Die Vorgehensweise der Richterin erscheint naiv, willkürlich, einseitig diskriminierend und weltfremd, was auf eine Überforderung hinweist.
Eigenmächtiger Umgangsausschluss zwischen Vater und Tochter durch die Mutter
160225_Bewertung_Verfahrensbeistaendin_Kind.pdf

Zusammenfassung: Nichtöffentliche Sitzung am 08.03.2016

Das Jugendamt Stade stellt fest:
  • Die Mutter lehnt ärztliche Untersuchungen zum Ausschluss eines von ihr angedeuteten sexuellen Missbrauchs ab.
  • Das Kind befindet sich in einem großen Solidaritätskonflikt zwischen Vater Eddie und Mutter
  • es liegen keine Gründe für eine Umgangssperre zwischen Vater und Tochter vor
  • das Kind hat einen unauffälligen und normalen Eindruck erweckt
  • dass das Kind den Vater sehr gerne sehen möchte
Verfahrensbeiständin des Kindes, Fr. Dr. B. stellt fest:
  • dass die Mutter von traumatischen Erlebnissen der Tochter mit dem Vater Eddie berichtet
  • dass die Mutter eigenmächtig beschlossen hat deshalb den Umgang zwischen Vater und Tochter, auch telefonisch, zu unterbinden
  • dass das Kind nach wie vor angelogen wird, indem behauptet wurde, dass der Vater keine Zeit hätte sich um Sie zu kümmern
  • die Verfahrensbeiständin berichtet, dass das Kind ausschließlich positive Erinnerungen mit ihrem Vater verknüpft
  • dass die Tochter von einer großen Sehnsucht nach Ihrem Vater Eddie spricht
  • dass die Darstellungen der Mutter nicht zu den Eindrücken der Verfahrensbeiständin über das Kind passen
  • das Verhalten des Kindes spiegelt die Vermutungen der Mutter nicht ansatzweise wieder
  • dass es keine Anhaltspunkte gibt, dass etwas zwischen dem Vater Eddie und der Tochter vorgefallen sein könnte
  • dass Sie keine Gründe für einen Ausschluss des Umgang zwischen Vater und Tochter sehe
  • die Verfahrensbeiständin kommt zu dem Schluss, dass der Nutzen eines erneuten psychologischen Sachverständigengutachten fraglich ist 
  • weist das Gericht darauf hin, dass bei derartigen Vorwürfen höchst verantwortungsvoll umgegangen werden muss
Auszüge aus dem Bericht der Verfahrensbeiständin mit dem angeblich "traumatisierten" Kind:
  • warum Sie von Holland nach Deutschland umgezogen ist, wisse sie nicht, es sei so schnell gegangen, dass sie zu ihren Freunden nicht einmal richtig „Tschüss“ sagen konnte
  • ja, ich habe einen Papa und den habe ich auch sehr gerne…, ich würde ihn gerne viel öfter sehen, am liebsten jeden Tag
  • auf die Frage ob sie beim letzten Umgang mit dem Vater (im Tropical Island) etwas „nicht so schön“ gefunden hätte: Nö, eigentlich nicht. Da würde ich gerne noch einmal hin – wenn die Frauen sauber machen klappert es manchmal und dann kann man nicht schlafen…
  • am liebste wäre es wenn ihr Vater bei ihr lebe
  • am liebsten würde sie bei ihrem Papa leben – das kann man doch auch mal so herum machen, oder?
  • sie habe ihren richtigen Vater lieber als ihren Stiefvater…
  • auf die Frage ob sie denn schon einmal schlechte oder nicht so schöne Dinge erlebt habe, die sie gerne in ihr Tagebuch schreiben würde: „Nö“
  • sobald das Gespräch auf den Vater gelenkt wurde, nahm das Kind dies offen, fröhlich und ohne irgendwelches Stocken oder Nachdenken an und begann dann freudig von ihrem Papa zu reden und wiederholte mehrfach, dass sie ihn gerne besuche und sich auch freue, wenn dieser wieder in D sei und sie ihn dann auch „endlich wieder“ besuchen könne
  • auf die Frage, ob sie mit ihrem Vater auch schon mal etwas gemacht habe, was ihr nicht so großen Spaß gemacht habe, erwiderte das Kind fröhlich: Nö, ich freue mich so, wenn ich ihn widersehe
  • auf die Frage ob sie es gut fände, wenn ihr Vater wieder in D sei: Ja! Das fände ich gut und dann möchte ich ihn auch wiedersehen (Hinweis: Das Kind wurde von der Mutter und den Verfahrensbeteiligten vermutlich bis heute angelogen, denn dem Kind wurde erzählt der Vater sei im Ausland und hätte keine Zeit das Kind zu besuchen oder anzurufen…)
Die Kindesmutter behauptet:
  • dass das Kind nach dem letzten Umgang mit dem Vater Eddie stark traumatisiert gewesen sei
  • dass der Grund für die überstürzte Abreise aus Holland eine notwendige Traumabehandlung in Deutschland gewesen sei
  • dass eine psychologische Begutachtung durch die Kinder & Jugendpsychiatrie Buchholz stattfindet
Der Kindesvater Eddie gibt an:
  • dass der neue Lebensgefährte der Mutter für die Eskalation der Vater - Mutter Beziehung verantwortlich sei
  • dass er die angebliche Traumatisierung nicht nachvollziehen kann, bei ihm sei seine Tochter unauffällig gewesen, wofür es Zeugen gibt
  • dass die Mutter den Umgang zwischen ihm und seiner Tochter ohne Angabe von Gründen vollständig abgebrochen hat
  • dass er nicht nachvollziehen kann warum nun erneut schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben werden
  • dass auch der Schulleiter der Tochter in den Niederlanden keine Auffälligkeiten feststellen konnte
Fazit:
  • es soll ein erneutes Sachverständigengutachten zum Umgang zwischen dem KV und dem Kind, der Erziehungsfähigkeit der Kindeseltern, sowie zum angeblichen traumatischen Erlebnis eingeholt werden
  • der Vater stimmt dem zu, wenn es sich um ein psychiatrisches Sachverständigengutachten handelt, mit der Beauftragung eine Dipl. Psychologin oder eines Dipl. Psychologen ist er ausdrücklich nicht einverstanden
  • die Mutter ist damit einverstanden, dass sich der Vater mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Buchholz Kontakt aufnimmt
  • es soll eine Entscheidung zur vorübergehenden Gestaltung des Umgang zwischen Vater und Kind erfolgen
  • vor einer Entscheidung soll eine Stellungnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie Buchholz eingeholt werden
Bewertung:
Sowohl das Jugendamt als auch die Verfahrensbeiständin des Kindes sehen keinen Grund für die eigenmächtige, mehrmonatige Aussetzung des Umgangs durch die Mutter. 
Der wiederholte Versuch der Mutter den Umgang zwischen Vater und Tochter war auf Grund der Vorgeschichte und der Angaben des Jugendamtes und der Verfahrensbeiständin sofort durchschaubar. Schon einmal musste sich die Mutter für Ihre falschen Angaben bzgl. des Vorwurfs des sexuellem Missbrauchs gegen den Vater nach gerichtlicher Auflage entschuldigen.
Mit diesen Fakten hätten sofort Sanktionen gegen die Verletzung der Grundrechte des Kindes auf Mutter UND Vater, sowie der Missachtung des geltenden Umgangsrecht eingeleitet werden müssen!
Wie kann ein Gericht so naiv vorgehen und wichtige Fakten einfach ignorieren?
Etwa weil es Fakten gegen die Mutter waren und eine Mutter am AG Buxtehude Narrenfreiheit hat?

Fehler des Amtsgerichts Buxtehude, vertreten durch Richterin Dr. H., nach Meinung der Angehörigen des Vaters: 
  • das Gericht hat die Verfahrensbeiständin des Kindes und damit die Stimme des Kindes vollständig ignoriert, womit es sich die Frage erlauben lassen muss warum es dieses Amt dann überhaupt gibt
  • die Verfahrensbeiständin des Kindes sieht anhand des Verhalten des Kindes nicht ansatzweise den Verdacht der Mutter auf einen sexuellen Kindesmissbrauch bestätigt
  • das Kind schildert, dass die ihren leiblichen Vater lieber habe als den Stiefvater – das Gericht kommt jedoch niemals auf den Gedanken, dass der Stiefvater an der Traumatisierung Schuld sein könnte, gegen den Stiefvater wird kein Verfahren auf Grund sexuellem Kindesmissbrauchs angezettelt
  • das Kind schildert die überstürzte Flucht aus Holland– das Gericht kommt jedoch nicht auf den Gedanken, dass diese Handlung der Mutter Ursache der angeblichen Traumatisierung sein könnte
  • die Verfahrensbeiständin des Kindes berichtet von den äußerst liebevollen Schilderungen des Kindes über ihren Vater und dass das Kind am liebsten beim Vater leben würde (!) – 10 Monate nach den völlig falschen Handlungen des Gerichts) und lediglich einer Handvoll begleiteter Umgänge möchte das Kind den Vater nicht mehr sehen. Das ist das Zeugnis des kompletten Versagen des Familiengerichts, welches durch die einseitigen Handlungen gegen den Vater die fast schon kriminelle Entfremdungskampagne zwischen Vater und Kind durch die Mutter ermöglicht, gefördert und toleriert hat (LINK )
  • die Verfahrensbeiständin des Kindes sieht nicht ansatzweise ein Anzeichen auf sexuellen Kindesmissbrauch und weist das Gericht daraufhin auf Grund der Schwere der Vorwürfe verantwortungsvoll umzugehen– trotzdem hat das Gericht den schuldlosen Vater durch ein erneutes Kindesmissbrauchsverfahren psychisch langsam und qualvoll zu Grunde gerichtet, was die Abschiedsbriefe des Vaters eindeutig belegen (LINK)
  • das Gericht hat dies nur auf Grund von unbestätigten Behauptungen einer Mutter, die bereits 2 Jahre zuvor den Vater vor Gericht unschuldig verleumdet hat und sich dafür entschuldigen musste, getan. Dabei wurden die Grundrechte des Vaters und Kindes und deren Menschenrechte systematisch verletzt. Diese Vorgehensweise öffnet Tür und Tor für Rufmordkampagnen und ist eine Bankrotterklärung des deutschen Rechtsstaats – schichtweg ein beispielloser Justizskandal mit tödlichem Ausgang!
  • Die Verfahrensbeiständin des Kindes wurde vom Gericht ernannt, um die Interessen des minderjährigen Kindes zu vertreten. Obwohl das Kind eindeutig den Wunsch äußert ihren Vater sehen zu wollen und sogar lieber bei ihm leben zu wollen, „vergisst“ die Verfahrensbeiständin im Laufe des Verfahrens vollständig ihren Aufgabenbereich und setzt sich nicht für die Rechte des Kindes ein, sondern orientiert sich lieber an den individuellen „Komfort-Interessen“ der Mutter, die ihre Zeit nutzt und das Kind vor den Augen der Verfahrensbeiständin brutal vom Vater entfremdet (LINK).
Weiter
Share by: