BUX Kindesmutter


Amstgericht Buxtehude - Kindesmutter

Glaubhaftigkeit Kindesmutter wird vom Gericht nie in Frage gestellt
160306_BUX_ErklEidesstatt.pdf
160427_BUX_Anhoerungsruege_Beschluss160418.pdf
160929_BUX_AutobiografieMutter.pdf

Zusammenfassung:
Das Gericht hatte Kenntnis 
  • von der Vorgeschichte in HH (haltloser und falscher Vorwurf der Mutter gegen den Vater, den sie zu Unrecht des sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt hatte, um den Umgang zwischen Vater und Kind zu sabotieren)
  • Kindesentzug/Verstoß gegen das Umgangsrecht durch die Mutter in den Niederlanden
  • von den Selbstmordversuchen, Depressionen, Medikamentenmissbrauch der Mutter
  • von den abnormen sexuellen Phantasien der Mutter (dokumentiert durch gerichtlichen Sachverständigengutachter aus dem Jahr 2013)
  • von dem Widerspruch in dem die Mutter einerseits behauptet, dass das Kind nach dem letzten Umgang mit dem Vater stark traumatisiert gewesen sei („fassungsloser“ Zustand des Kindes) und der eidesstattlichen Versicherung der Mutter einer befreundeten Familie mit 2 Kindern, die die letzten 2 Tage des erwähnten Umgangs mit dem Vater und dem Kind verbracht haben und keinerlei Hinweise auf eine angebliche Verwahrlosung zeigen (der Umgang zwischen Vater und Tochter sei „harmonisch, unbelastet, freundlich und vertrauensvoll“ gewesen)
  • von dem email bzw. WhatsApp Verlauf zwischen ihm und der Mutter, aus dem hervorgeht, dass 14 Tage ab dem Tag der angeblichen Traumatisierung alles normal verlaufen ist
  • davon, dass ab dem Tag der mehrwöchigen Dienstreise des Vaters nach Mexico die Mutter jeglichen Kontakt zur Tochter unterbunden hat, zuletzt reagiert sie auf keine Anfrage, kein Telefonat, …
  • dass die Mutter in dieser Zeit das Kind überstürzt nach Deutschland verbracht hat
  • dass der Vater eine angebliche Traumatisierung des Kindes durch die erneuten Umzugspläne der Mutter vermutet und dies in Verbindung mit dem letzten Umzug der Mutter von Hamburg in die Niederlande bringt (genau diese Einschätzung wird 13 Monate später durch den richterlichen Sachverständigen Gutachter bestätigt, LINK)
  • der Vater weist auf die Autobiografie der Mutter hin, in der Sie 
- den angeblichen sexuellen Missbrauch gegen sich selbst im Kindesalter durch insgesamt 7 männliche Personen beschreibt
- abnorme sexuelle Phantasien beschreibt, u.a. schildert die Mutter ihren sexuellen Traum gemeinschaftlich mit ihrem Partner ein minderjähriges Kind sexuell zu missbrauchen
  • Man stelle sich vor der Vater hätte solche Phantasien oder sexuelle Wünsche schriftlich niedergeschrieben (!). Es darf zu recht spekuliert werden, dass er sein Kind niemals wieder gesehen hätte. Aber wenn so etwas eine Mutter, die das alleinige Sorgerecht auf Grund Geburt erhalten hat, beschreibt, dann hat das natürlich keine Konsequenzen…
  • der Vater fordert die sofortige Aufhebung der Umgangsbeschränkung, die einseitig durch die Mutter stattfand und sich auf rein subjektive Behauptungen ohne jeglichen objektiven Nachweis durch die Mutter stützt
Fehler des Amtsgerichts Buxtehude, vertreten durch Richterin Dr. H., nach Meinung der Angehörigen des Vaters: 
  • das Gericht stellt die Glaubwürdigkeit und die Erziehungsfähigkeit der Mutter zu keinem Zeitpunkt in Frage, obwohl
- der psychische Zustand der Mutter bedenklich ist
- Hinweise auf Medikamente mit psychotischen Nebenwirkungen vorlagen
- die Mutter mehrfach durch abnorme sexuelle Phantasien aufgefallen ist
- u.a. durch angeblichen mehrfachen Missbrauch in ihrer eigenen Kindheit
- die Mutter in ihrer Autobiografie den Wunsch beschreibt ein Kind sexuell zu missbrauchen
- die rechtliche Vorgeschichte für die Mutter vernichtend ausfällt
  • das Gericht ignoriert eidesstattliche Erklärungen von Personen, die die Behauptungen der Mutter „als falsch“ entlarven
  • das Gericht schränkt ohne Faktengrundlage die Grundrechte von Vater und Kind massiv ein
  • das Gericht schränkt nicht die Rechte der Mutter ein, obwohl das Gericht Kenntnis der abnormen Phantasien der Mutter hatte, inklusive des Wunsches minderjährige Kinder sexuell zu missbrauchen
  • das Gericht ordnet nicht die sofortige Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt an, obwohl es Kenntnis von den widerlichen Phantasien der Mutter hatte
  • das Gericht weigert sich verfahrensrelevante Fakten zu würdigen, die die Mutter schwer belasten (Autobiografie – Träume der Mutter ein Kind sexuell zu missbrauchen)
  • stattdessen diskriminiert das Gericht ohne Grundlage völlig einseitig und systematisch den Vater
  • Richterin Dr. H. ignoriert einfachste, offensichtliche Zusammenhänge zu Gunsten der Mutter in einer Art und Weise, die nur durch entweder grenzenlose Unfähigkeit oder Vorsatz (was strafbar wäre) erklärbar sind
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