160606_BUX_Befangenheit_SV.pdf
160613_BUX_Beschluss_SV_Gutachten.pdf
Zusammenfassung:
Das Gericht hatte seit Januar 2016 an Kenntnis von der psychischen Erkrankung
der Mutter (Borderline, Persönlichkeitsstörungen, …) und der damit verbundenen Einnahme des Medikaments Ritalin. Der Vater weist das Gericht im 06.06.2016 auf 2 klinische Studien hin, die feststellen, dass Ritalin ein Ampethamin ist, welches in seiner Wirkung „Speed“ und „Crystal Meth“ ähnelt. Die erste Studie kommt zu der Erkenntnis, dass die Einnahme von Ritalin psychotische Zustände und Halluzinationen auslösen kann.
Der Vater befürchtet, dass die Wahrnehmungen der Mutter beeinträchtigt sein könnten, was sich in der übersteigerten Sorge der Mutter zeigt und regelmäßig in Anschuldigungen gegen ihn manifestiert (immerhin zum 2. Mal in 3 Jahren). Dies könnte in Verbindung mit Nebenwirkungen des Medikaments Ritalin stehen und er wünscht, dass diesem Hinweis nachgegangen wird.
Am 13.06.2016 beschließt das Gericht, das das neu angeordnete Gutachten auch klären soll ob die Mutter und der Vater (!?)
etwaige verschreibungspflichtige Medikamente und/oder sonstige Substanzen konsumieren.
Das Gutachten wird am 15.05.2017 fertiggestellt, im Gespräch mit dem Gutachter bestätigt die Mutter ihren Konsum von Ritalin, was allerdings schon länger zurückliegen würde.
Ein laborchemischer Test des Vaters vom 27.04.2017 ergibt, dass er keine Medikamente/Drogen konsumiert, die Mutter gibt einfach keinen Test ab. Der Vater besteht auch nicht mehr drauf, weil es knapp 12 Monate nach Anordnung auch keinen Sinn mehr ergeben hätte.
Fehler des Amtsgerichts Buxtehude, vertreten durch Richterin Dr. H., nach Meinung der Angehörigen des Vaters:
- das Gericht hat von Beginn an Kenntnis über die Persönlichkeitsstörungen der Mutter und deren Medikamentenkonsum, handelt jedoch nicht und stellt auch niemals die Erziehungsfähigkeit der Mutter in Frage
- das Gericht verstößt gegen den Amtsermittlungsgrundsatz, weil es nicht klären lässt welche Folgen der Konsum von Ritalin haben kann
- das Gericht nimmt die Hinweise des Vaters 6 Monate nach Beginn des Verfahrens zu Studien der Nebenwirkungen des Medikaments Ritalin, welches die Mutter konsumiert und die Ursache für die gesamte Situation erklären könnte, nicht ernst
- das Gericht verstößt gegen den Amtsermittlungsgrundatz, indem es nach Kenntnis der Nebenwirkungen nicht unmittelbar einen Drogentest bei der Mutter anordnet
- das Gericht gefährdet in fahrlässiger Art und Weise das Kindeswohl und versäumt die Anordnung einer sofortigen Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt im Falle eines positiven Drogentests der Mutter
- unbestätigte Hinweise einer Mutter, die auf Grund der gerichtlichen Vorgeschichte nicht glaubhaft ist, auf eine mögliche„Traumatisierung“ des Kindes reichen dem Gericht, um sofort die Grundrechte des Vaters einseitig massiv einzuschränken. Hinweise des Vaters auf Medikamentenkonsum der Mutter führen zu einer Anordnung eines Drogentest für Mutter und Vater (!?), allerdings nicht ohne der Mutter 11 Monate Zeit für diesen Test zu geben (!). Diese Fakten dokumentieren das Versagen des Gerichts und die systematische und einseitige Diskriminierung des Vaters
- ein Drogentest 11 Monate nach Bekanntwerden eines möglichen Missbrauchs ist ein Skandal, dies ist an Absurdität und Unglaubwürdigkeit nicht zu überbieten! [man stelle sich vor ein Autofahrer verschuldet einen schweren Unfall, es bestehen Hinweise auf Drogen- bzw. Alkoholkonsum des Fahrers und ein deutsches Gericht ordnet erst 11 Monate nach dem Unfall eine Blutentnahme an und dann aber auch noch für den Beifahrer (!?)]