HH Sachverständigen Gutachten


Sachverständigen Gutachten - Vorab Bewertung

Vorab Bericht des Gutachters ergibt keinen Hinweis auf sexuellen Kindesmissbrauch
Dokumente:
130219_HH_Beschluss_SV_Gutachten.pdf
130412_Stellungnahme_S.pdf
130507_RA_Ruecknahme_Umgangsausschluss.pdf

Zusammenfassung:
Das Gericht beschließt, ein Sachverständigen Gutachten erstellen zu lassen zur Klärung ob der Umgang des Vater mit dem Kind wegen Gefährdung des Kindeswohls „in Folge sexueller Übergriffe“ einzuschränken oder auszuschließen ist.
Der Sachverständige soll zudem vorab prüfen, ob ein begleiteter Umgang zwischen Vater und Kind im Interesse des Kindeswohls steht.

Der Gutachter stellt am 12.04.2013 (5 Monate nach Einschränkungen der Menschen- und Grundrechte auf Grund unbestätigter Behauptungen der Mutter) fest:
  •  Das Kind „kam bei der Abholung die Treppe herunter gelaufen, um den Kindesvater zu begrüßen. Sie fiel ihm dabei um den Hals und verblieb längere Zeit in dieser Haltung“
  • Im Zimmer zeigte das Kind dem Vater „ein Perlenmuster, das sie für ihren Vater gebastelt hatte und ihm schenkte“.
  •  …war es für das Kind „selbstverständlich, auf dem Arm des Kindesvaters zu sein“.
  • „Irgendwelche Berührungsängste oder Anspannungen von Seiten des Kindes wurden nicht spürbar“.
  • „dabei sang sie (das Kind) häufig zwischendurch und wirkte gelöst und unbelastet“.
  • „Auf der Fahrt nach Hause sagte das Kind kein Wort, ihre Stimmung war gedrückt, …“
  • „Als sie der Kindesvater vor der Wohnung der Kindesmutter aus dem Auto nahm, wollte sie wieder mit zum Kindesvater zurück, um bei ihm zu schlafen/bleiben?. Diesen Wunsch wiederholte sie mehrmals auf dem Weg zur mütterlichen Wohnung und in der Wohnung im Beisein der Kindesmutter“
  •  …“ wollte sich nicht vom Kindesvater lösen, sie blieb auf seinem Schoß sitzen.“
  • “Bei Zuwendungen der Kindesmutter, die ihr die Hand liebevoll streicheln wollte, zog sie ihre Hand zurück und wiederholte erneut, dass sie bei Papa schlafen wolle“
  • „Als der Kindesvater mit dem Sachverständigen die Wohnung verließ, klammerte sich das Kind an ihn und weinte. Sie weinte auch noch als die Kindesmutter die Arme des Kindes vom Kindesvater löste und auf den Arm nahm. Sie weinte ebenso noch, als ihr der Kindesvater von der Straße aus zuwinkte“.
  • Er stellt fest, dass das Kind „keinerlei Verhaltensweisen, die auf belastende oder eventuell traumatisierende Erfahrungen im Umgang mit dem Kindesvater hinweisen“. Er stellt weiterhin fest, dass es ein ausdrücklicher Wunsch des Kindes ist, den Vater zu sehen und er sieht keinerlei Gründe warum dies nicht umgesetzt werden sollte, er empfiehlt die Wiederaufnahme des 14 tägigen Umgangs, er erwähnt nichts hinsichtlich eines begleiteten Umgangs.
Trotz dieser für den Vater 100% positiven Einschätzung des Gutachters vergehen erneut 4 Wochen ohne jegliche Reaktion des Gerichts. Der Rechtsanwalt des Vaters rügt daraufhin das Gericht und weist auf die rechtlichen Vorschriften zur gebotenen Beschleunigung, vor allem um die Rechte des Kindes zu wahren und nicht die Rechte der Mutter… Zudem rügt der Rechtsanwalt die überhastete Verfahrensleitung, weil Termine verschoben werden ohne das Jugendamt einzubinden.

Hinweis:
Die Teilnahme an einem familienrechtlichen Gutachten ist in Deutschland freiwillig, es gibt keine Zwangsteilnahme. Richter wollen sich durch ein Gutachten in der Regel Arbeit ersparen und die Ermittlung des Sachverhalts an den Gutachter übertragen um dann hinterher mit Rechtssicherheit auf das Gutachten verweisen zu können. Die Richter wälzen somit die Aufgabe auf Gutachter ab, anstatt mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand zu entscheiden. Dabei sind den Richtern die Qualifikation der Gutachter, sowie die Zeitdauer zur Erstellung vollkommen egal, es gibt keine eindeutig definierten Kriterien zur Auswahl eines Gutachters.
Richter sollen auf Basis von Fakten entscheiden. Wenn die Entscheidung falsch ist, haben Richter keine Konsequenzen zu befürchten, es sei denn sie tun dies mit Vorsatz, was jedoch schwer zu beweisen ist. Gegen eine (falsche) richterliche Entscheidung kann man Einspruch erheben, gegen ein unqualifiziertes Gutachterergebnis jedoch nicht.
Nach den verheerenden Problemen mit mehreren Gutachtern in diesem Fall können wir nur raten die Teilnahme an einem Gutachten kategorisch zu verweigern, um die Richter zu zwingen, ihre Arbeit zu verrichten – eine Teilnahme kostet lediglich eine Menge Geld und der Ausgang ist meist negativ für den Betroffenen!

Fehler des Amtsgerichts St. Georg in Hamburg nach Meinung der Angehörigen des Vaters:
  1. das Gericht beschließt ausschließlich auf Grund unglaubwürdiger Behauptungen der Mutter gegen den Vater wegen „sexueller Übergriffe“ gegen das Kind zu ermitteln
  2. das Gericht kommt nicht auf die Idee, dass womöglich der neue Freund der Mutter ebenso verdächtig sein könnte
  3. die erste Stellungnahme des Gutachters 5 Monate (!) nach den verleumderischen Vorwürfen der Mutter entlastet der gerichtlich bestellte Gutachter den Vater zu 100%, dennoch bleibt das Gericht stur bei seiner Linie und stellt den unschuldigen Vater in den Generalverdacht eines Sexualstraftäters gegen sein eigene Tochter
  4. das Gericht ist trotz der Fakten nicht in der Lage, das falsche Spiel der Mutter zu sanktionieren und das Verfahren sofort zu beenden, sondern vertraut weiter auf unbestätigte Behauptungen einer psychisch kranken Mutter
  5. das Gericht ignoriert den klaren Willen des Kindes, welches der richterliche Sachverständige dokumentierte und hält an der Umgangseinschränkung zwischen Vater und Kind fest und verletzt somit nachweislich das Menschenrecht eines jeden Kindes auf Mutter UND Vater
  6. das Gericht schränkt auf Grund unbestätigter Behauptungen einer psychisch kranken Mutter die Grundrechte von Kind und Vater innerhalb eines Tages massiv ein, wird aber über 4 Wochen nicht tätig diese Einschränkung zurückzunehmen, obwohl der richterlich berufene Gutachter keinerlei Gründe für eine Umgangseinschränkung sieht
  7. dieses Verhalten erscheint willkürlich und diskriminiert den Vater

Der Vater hat im Nachgang im Internet folgende Stellungnahme zum Gutachten und der Qualifikation des Gutachters veröffentlicht (LINK)
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