Zusammenfassung


Zusammenfassung der Ereignisse eines Vaters, der seine Tochter sehen wollte...

Prolog
Eddie war ein lebensfroher, fröhlicher und positiver Mensch. Er war ein sehr guter Vater und konnte sich beim Spielen mit Kindern außergewöhnlich gut auf die Kinder einlassen. Beim Spielen wurde er oft selbst zum Kind. Das Kind und Eddie hatten deshalb eine starke Bindung, was sich auch dadurch verstärkte, dass Eddie nach der Trennung von der Mutter seine Arbeitszeit reduzierte und das Kind für mehr als 1  Jahr bei ihm lebte, weil die Mutter einen Schulabschluss anstrebte.

Bei der Geburt des Kindes waren sich Eddie und die Mutter noch einig, dass sie das gemeinsame Sorgerecht für die Tochter erhalten möchten. In Deutschland müssen unverheiratete Paare eine separate Sorgeerklärung abgeben. In den meisten anderen Ländern Europas erhält man das geteilte Sorgerecht automatisch mit der Geburt des Kindes.

Das Kind wurde auf Grund eines mehrjährigen beruflichen Auslandseinsatzes von Eddie in Portugal geboren. Sie gingen dort zum deutschen Konsulat, um die entsprechenden Formulare auszufüllen. Bereits hier nahm das Unheil seinen Lauf.
Denn das Konsulat hat ein wesentliches Formular "vergessen/verwechselt", sodass erst Jahre später klar wurde, dass Eddies Sorgerecht nicht rechtskräftig war und die Mutter das alleinige Sorgerecht hat - ein tödlicher Fehler wie sich herausstellen wird...

Eddie führte einen erbitterten Kampf über mehr als 5 Jahre, bei dem es um das Grundrecht eines jeden Kindes auf Mutter UND Vater ging, er wollte lediglich seine Vaterrolle ausüben und seine Tochter sehen dürfen…
In den Medien liest man, dass die Rechte der Väter in Deutschland gestärkt wurden. An Hand der Geschichte von Eddie kann man nachvollziehen, dass hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht…
Bis die Mutter Ende 2012 einen neuen Partner kennenlernte und versuchte mit allen Mitteln, den Kontakt zwischen dem gemeinsamen Kind und Eddie zu unterbinden:
  • sie verleumdete Eddie auf das Bösartigste indem sie ihn der sexuellen Kindesmisshandlung bezichtigte
  • das Familiengericht in Hamburg entlarvte zwar nach langwierigen Auseinandersetzungen die Anschuldigungen als Lüge bzw. reine Phantasien der Mutter, was durch das richterliche Sachverständigengutachten belegt wurde
  • das Jugendamt war auf Eddies Seite und setzte sich für eine Konfliktlösung zwischen Eddie und der Mutter ein
  • eine Entschuldigung durch die Mutter vor Gericht war "ausreichend", um die monatelange Diskriminierung "ungeschehen" zu machen, was jedoch in Wirklichkeit niemals mehr möglich ist
  • das Gericht erließ jedoch lediglich eine Umgangsregelung für Eddie
  • bis Eddie von seiner Tochter erfuhr, dass die Mutter plant, das Land zu verlassen
  • per einstweiliger Verfügung erreichte er, dass die Mutter das Land nicht verlassen durfte
  • die Mutter hielt sich jedoch nicht daran – bis heute ohne Konsequenzen
  • kurze Zeit später wurde die Ausreisesperre vom Gericht aufgehoben, man könne der Mutter schließlich nicht vorschreiben, wo sie zu wohnen hätte...
  • die Mutter verließ daraufhin Hamburg und verzog nach Den Haag in Holland
  • das Gericht ließ sie gewähren, Anträge von Eddie wurden zurückgewiesen
  • es wurde erlassen, dass Eddie alle 2 Wochen über das Wochenende das Recht auf Umgang mit seiner Tochter hat, wechselweise in Hamburg und in Den Haag
  • nach kurzer Zeit hielt die Mutter sich nicht mehr an die erlassene Auflage 4-wöchig mit dem Kind in Hamburg zu erscheinen, sie begann die mühsam erstrittene Umgangsregelung zu sabotieren:
  • indem sie das Kind oder sich kurzfristig krank meldete
    • Telefonate nicht ermöglichte
    • für Absprachen bzgl. Umgang nicht erreichbar war
    • vereinbarte Ferienregelungen kurzfristig nicht einhielt

Daher nahm zuletzt ausschließlich Eddie die anstrengende Reise nach Den Haag (500 Km entfernt von Hamburg) auf sich, um mit seiner Tochter gemeinsam in einer Pension das Wochenende zu verbringen. Die Mutter konnte Schritt für Schritt austesten, wie weit sie gehen konnte.
Daraufhin legte Eddie in Holland Rechtsmittel ein. Als Eddie für ca. 6 Wochen beruflich im Ausland war (Mexico), nutzte die Mutter die Gunst der Stunde und trieb ihr perfides Spiel weiter, indem Sie jegliche vereinbarte Telefonate verhinderte. Sie war einfach nicht mehr erreichbar.
Dem Kind erzählte die Mutter, dass Eddie beruflich im Ausland wäre, keine Zeit und außerdem sein Handy verloren hätte. Diese Version durfte Eddie später nie klarstellen, denn unter 4 Augen hat er seine Tochter nicht mehr sehen dürfen und er durfte nichts erzählen was das Kind gegen die Mutter aufbringen könnte – dafür sorgte das Gericht.
Eddies Sorge wuchs, von Mexico aus konnte er jedoch nichts tun. Wieder zurück in Deutschland fuhr er nach Den Haag (Weihnachten 2015), um der Sache auf den Grund zu gehen. Er musste feststellen, dass die Mutter Hals über Kopf Den Haag verlassen hatte, die Wohnung leer war, das Kind von der Schule abgemeldet und unbekannt verzogen war. Eddie erstattete in Holland eine Vermisstenanzeige…
Die Mutter hat gegen alle erlassenen Umgangsregelungen des Familiengerichts Hamburg verstoßen – bis heute ohne Konsequenzen.
Eddie versuchte, über die Oma seiner Tochter mütterlicherseits herauszubekommen, wo seine Tochter ist. Die deutsche Polizei half ihm dabei jedoch nicht. Man hatte erneut den Verleumdungen der Mutter geglaubt (Eddie sei gewalttätig) und die Polizei unterstellte ihm stattdessen Stalking. Wohl nur weil er schlau genug war mit einem Freund als Zeuge die Oma aufzusuchen, wurde aus der Stalking Beschuldigung keine weiteren Schikanen gegen ihn inszeniert.
Schließlich wurde seine Tochter in Deutschland im Landkreis Buxtehude gefunden. Das Kind konnte später keine Gründe für den überstürzten Umzug nennen und durfte sogar noch einmal nach Den Haag fahren, um sich von ihren Schulfreunden zu verabschieden. 

Die Motivation der Mutter für den überstürzten Umzug ist bis heute nicht bekannt, folgende Gründe könnten eine Rolle gespielt haben:
1) Holland ist im Gegensatz zu Deutschland bekannt für schnelle und neutrale Gerichtsentscheidungen in Kindschaftsangelegenheiten, sowohl was das Sorgerecht als auch das Umgangsrecht angeht. Die Mutter hat vermutlich von den eingelegten Rechtsmitteln erfahren und befürchtet, dass der Vater gewinnen könnte.
2) In Holland hätte die Mutter die Verfahrens- und Anwaltskosten anteilig selber tragen müssen, in Deutschland konnte sie sich auf die "all inklusive" Verfahrenskostenhilfe des Sozialstaats verlassen.
Gegen eine krankhaft bösartige Mutter zu kämpfen ist schlimm genug, aber was nun folgte offenbart skandalöse Zustände an den deutschen Familiengerichten bei der Umsetzung der angeblich gestärkten Väterrechte. 
Das Familiengericht Buxtehude behandelte Eddie auf Grund immer neuer Erfindungen und Verleumdungen durch die Mutter (Vorbringen eines "traumatischen, unbekannten Ereignisses") wie einen Sexualstraftäter, obwohl die Kindesmutter, offensichtlich „gut“ beraten durch feministische Netzwerke, nur ein „traumatisches, unbekanntes Ereignis“ vorgebracht hatte und es bis heute nicht einmal eine Anklage gegeben hat. Das laufende Verfahren in Den Haag wurde einfach kurzerhand durch das AG Buxtehude eingestellt. 
Sämtliche beteiligte Personen am Familiengericht waren Frauen, die sich von vorne herein auf die Seite der geschickt agierenden und vermeintlich „schwachen Mutter“ stellten.
  • die Vorgeschichte der Mutter wurde ignoriert 
  • die Faktenlage spielte keine Rolle mehr, man glaubte stattdessen unbestätigten Behauptungen der Mutter
  • der Umgang zwischen dem Kind und Eddie wurden ohne jegliche Grundlage Stück für Stück eingeschränkt und fand über einen Zeitraum von 15 Monaten nur noch unter Begleitung durch eine Umgangsbetreuerin statt
  • aber auch diese 2 wöchigen Treffen an nur noch einem Samstag für wenige Stunden fanden oft nicht statt, sondern wurden durch die Mutter systematisch sabotiert und immer seltener
  • das Kind sollte nicht mehr auf den Schoss des Vaters sitzen dürfen
  • per Antrag der Mutter durfte das Kind auch keine Geschenke vom Opa und der Familie väterlicherseits mehr annehmen
  • Gegenanträge von Eddie wurden stets abgelehnt
  • die Umgangsbetreuerin war auf Eddies Seite, bescheinigte die harmonischen und schönen Treffen von Vater und Tochter, ihre Berichte wurden bis zuletzt vom Gericht ignoriert und nicht als entlastender Beweis bewertet
  • außerdem wurde die ihm gut gesinnte Umgangsbetreuerin kurzerhand ersetzt durch eine besondere Betreuerin, die sich freute, wenn der avisierte Umgang mit dem Vater missglückte
  • das Kind wurde nicht angehört, obwohl es  noch im Rahmen eines vorigen Gutachtens gesagt hatte, lieber beim Vater leben zu wollen
  • Telefonate fanden nur noch sehr selten statt
  • Entscheidungen durch das Gericht gab es nicht, eine endlose Verschleppung gab der Mutter die Zeit vollendete Tatsachen schaffen zu können

Denn die Mutter war in dieser Zeit nicht untätig und griff zu dem hinterhältigsten aller Mittel, indem Sie dem Kind Unwahrheiten über Eddie erzählte, konnte Sie den Willen des Kindes beeinflussen und eine massive Entfremdung zwischen dem Kind und Eddie herbeiführen (Fachbegriff Parental Alienation), was später auch der richterliche Sachverständigengutachter feststellte.
  • die Tochter gab zuletzt Geschenke des Vaters an ihn zurück
  • sie wollte Eddie nicht mehr sehen
  • sie wollte mit Eddie nicht mehr sprechen
  • sie konnte Eddie aber keine Begründung für die Ablehnung nennen
Eddie machte das Gericht mit diversen Anträgen immer wieder auf die Manipulationen durch die Mutter aufmerksam. Das Gericht handelte jedoch nicht, sondern schaute dieser Entwicklung tatenlos zu und förderte die Entfremdung damit. 
Zudem torpedierte das Gericht Eddie mit immer neuen Schreiben, Ablehnung seiner Anträge mit fadenscheinigen Begründungen, immer neuen Verschärfungen gegen ihn, natürlich auf Anträge der Mutter mit ihrer Anwältin, denen im Grunde immer stattgegeben wurde.

Sämtliche gerichtlichen Auseinandersetzungen der Mutter wurden vollständig vom deutschen Staat finanziert. Da die Mutter keinen Beruf erlernt hat und erwerbslos ist, wurden die Anwälte auf Staatskosten zur Verfügung gestellt, Gerichtskosten wurden ihr erlassen. Beim Amtsgericht Buxtehude all das, obwohl Sie mit ihrem mittlerweile neuen und gut verdienenden Lebenspartner, mit dem sie ein gemeinsames Kind hat, in einer häuslichen, eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt. Entsprechende Hinweise über diesen offensichtlichen Missbrauch der Verfahrenskostenhilfe wurden vom Gericht Buxtehude ignoriert bzw. nicht geahndet.
Eddie jedoch musste seinen Anteil der Gerichtskosten, Gutachten und seinen Anwalt voll bezahlen (alleine im Jahr 2015 beliefen sich seine Kosten auf rund 17000 Euro). Obwohl er bereits seit längerer Zeit nach der Arbeit seine Schreiben anstelle des Anwalts selbst formuliert hat. D.h. sein Leben war bestimmt von Beruf und den endlosen dunklen Gerichtsschreiben in seiner Freizeit. Eddie musste den Kampf mit ungleichen und unterlegenen Waffen austragen.

Trotz seines außerordentlichen Willens und Einsatzes hat Eddie eine Niederlage nach der anderen einstecken müssen. Dieser endlose Kampf hat ihn viel Kraft und Geld gekostet und das Grundvertrauen in den deutschen Rechtsstaat zerstört. 
Das ewige untätige Warten Tag und Nacht muss Eddie an die Grenzen seiner Belastbarkeit zermürbt haben, er war berechtigterweise voller Sorge um seine Tochter.

Zu Ihrer „Entscheidungsfindung“ verlangte die Richterin ein Gutachten, welches natürlich Eddie zu bezahlen hatte, und wollte eine Gutachterin installieren, die in der Frauenzeitschrift Emma öffentlich publiziert hatte, dass die Verantwortung für die Sorge bei der Mutter zu liegen habe und dem Umgangsvater nur eine untergeordnete Rolle zukommen solle. Der Vater habe sich in allen Belangen den Wünschen der Mutter unterzuordnen.
Die gewünschte Gutachterin hätte damit im Sinne der Zielsetzung des Familiengerichts agiert. Eine faire und neutrale Begutachtung wäre nicht möglich gewesen. Ein fundierter Befangenheitsantrag von Eddie wurde – wie üblich – abgelehnt. Die Richterin wollte stattdessen unbedingt an der vorbestimmten Gutachterin festhalten. 
In diesem Punkt blieb Eddie jedoch hartnäckig, indem er sich von ihr nicht begutachten ließ. Ein Gutachten hilft nur dem Gericht, um die Verantwortung auf die Schultern eines sogenannten "Experten" abzuladen. Dadurch konnte er schließlich einen qualifizierten, neutralen Gutachter durchsetzen. Allerdings zu einem hohen Preis, denn durch die Sturheit der Richterin, ging sehr viel Zeit verloren - für Eddie letzten Endes zu viel Zeit.

Am 22.05.2017 erhielt er das längst überfällige Gutachten, erstellt von einem Uni Professor der Psychologie aus Bremen. 
Der Professor aus Bremen entlastete Eddie in allen Punkten und unterstellte der Mutter Manipulation des Kindes, was zu einer massiven Entfremdung zwischen Vater & Tochter geführt hatte. Er verwendete sogar im Zusammenhang mit den Aktionen der Mutter den Begriff "Kindesmisshandlung" und "misshandelnde Täterin" und empfahl dem Gericht, der Mutter eine Psychotherapie als Auflage vorzuschreiben.
Zudem stellte er fest, dass die Vorwürfe vielmehr Phantasien der Mutter seien, die bisher von keinem Arzt oder Psychologen bestätigt werden konnten. Er sprach von simulierten Behauptungen durch die Mutter. 
Die Verstörung des Kindes führte er auf den überstürzten Umzug aus Holland und damit der abrupten Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes zurück und nicht auf den Einfluss durch den Vater. Er stellte weiterhin fest, dass es keine Gründe für eine Einschränkung des Umgangs (begleiteter Umgang) zwischen Eddie und seiner Tochter gab und gibt und somit die Aktionen des Gerichts der letzten 15 Monate absolut unangemessen gewesen seien. Er sprach jedoch von einer Herausforderung, die massive Entfremdung, die unter Aufsicht des Gerichts erfolgt sei, wieder in den Griff zu bekommen und einen normalen Umgang zwischen Vater und Tochter wiederherzustellen. 
Allerdings stellte er auch fest, dass ein gemeinsames Sorgerecht für das Kindeswohl nicht mehr zu empfehlen sei, auf Grund der fortgeschrittenen Entfremdung und dem sehr schwierigen Verhältnis zwischen Mutter und Vater. Ein alleiniges Sorgerecht für den Vater wäre jedoch auch nicht mehr zu empfehlen, weil eine erneute Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes ebenfalls nicht positiv für das Kindeswohl wäre. Die Handlungen des Gerichts haben somit wesentlichen Anteil an der Zerstörung des Lebens von Vater und Kind.
Obwohl das Gutachten den ersten kleinen Sieg in Eddies langem Kampf darstellte, war sein Lebenswille offensichtlich nicht mehr stark genug. Er hatte keine Kraft mehr weiterzukämpfen und kein Vertrauen, dass das Gericht dieses Mal seine Rechte auch durchsetzen würde. Denn ohne sein Sorgerecht hätte die Mutter ihr hinterhältiges Spiel beliebig fortsetzen können, z.B.
- weiter die Tochter gegen ihn aufhetzen
- weiter gegen vereinbarte Umgangsregelungen verstoßen
- wenn es unbequem wird einfach erneut den Wohnort wechseln
- und all dies ohne Konsequenzen befürchten zu müssen

In einem seiner Abschiedsbriefe schreibt er, 
- zu seiner Tochter: „verlass so schnell wie möglich dieses Land, das so grausam zu seinen Kindern ist…“ 
- „der Schaden, der durch die Untätigkeit des Familiengerichts an meiner Tochter erzeugt und zugelassen wurde, ist irreparabel.“

Nachdem Eddie das Gutachten am Montag, den 22.05.2017 an seinem Arbeitsplatz geöffnet hatte, meldete er sich bei seinem Arbeitgeber krank und ging nach Hause. Eddie nahm sich vermutlich am Donnerstag, dem 25.05. das Leben. An diesem Tag war Vatertag in Deutschland – für ihn ein besonderer Tag... 
Am Montag, dem 29.05. wurde Eddie tot in seiner Wohnung in Hamburg aufgefunden.

Es besteht kein Zweifel daran, dass Eddie Richterin Dr. H. und ihre Verhandlungsführung am Familiengericht Buxtehude für seinen Freitod verantwortlich machte!

Der Freitod von Eddie war keine Kurzschlusshandlung. Dies zeigen die Abschiedsbriefe an Richterin Dr.H. und an Gerichtspräsident Dr. A. vom AG Buxtehude, die bereits Monate zuvor geschrieben wurden...
Nachtrag: 
Eddies geringes Vertrauen an das Familiengericht war nicht an den Haaren herbeigezogen. Im Briefkasten von Eddie haben wir Briefe gefunden, die er nicht mehr gelesen hat: 
1) eine Vorladung des Gerichts zur Anhörung der Tochter (was zuvor jahrelang ignoriert/verweigert wurde) 
2) ein Antrag der Mutter auf Einstellung der wöchentlichen Telefonkontakte, die jedoch sowieso schon lange nicht mehr stattgefunden hatten, zwischen Eddie und der Tochter

Zu 1)
Eine Befragung des Kindes durchzuführen, nachdem der Vater ohnmächtig dem 15 monatigen Entfremdungsprogramm, der Gehirnwäsche an seiner Tochter, zuschauen musste und zudem der Gutachter diese massive Entfremdung bestätigt hat, ist ein Skandal.
Das Ergebnis einer solchen Befragung ist leicht vorherzusehen:
- ach, das Kind will den Vater jetzt gar nicht mehr sehen, das ist aber schade, na zwingen können wir das Kind jetzt doch auch nicht, oder…!?
Zumal die Befragung ohne einen Kinderpsychologen erfolgen sollte…

Zu 2) 
Dazu braucht man nichts mehr hinzuzufügen

Unserer Ansicht nach muss dieser unglaubliche Vorgang persönliche Konsequenzen für Richterin Dr. H. haben! 

Deshalb haben wir (LINK): 
1) eine Demonstration vor dem Familiengericht Buxtehude wegen Verletzung der Menschenrechte abgehalten
2) Antrag an Gerichtspräsident Dr. A. am Familiengericht Buxtehude gestellt, damit Richterin Dr. H. das Familienrecht entzogen wird 
3) Strafanzeige wegen fortgesetzter Rechtsbeugung gegen die Richterin Dr. H. am Familiengericht Buxtehude erhoben
4) diese Homepage erstellt...
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