Tipps


Tipps / Empfehlungen für Betroffene

Wie verhält man sich als Betroffene(r) des deutschen Familien(un)rechts?
Sollten Sie selbst Betroffene(r) des deutschen Familien(un)rechts sein und aktuell in einem Verfahren an einem der deutschen Familiengerichte sein, dann möchten wir Angehörige des Verstorbenen folgende Meinung/Empfehlung aussprechen:

Beratung zu Beginn des Verfahrens - sehr wichtig !
  • Lassen Sie sich umgehend beraten, am besten noch vor der ersten Anhörung vor Gericht, um Fehler, die später nicht wieder rückgängig zu machen sind, zu vermeiden. Eine Anlaufstelle ist z.B. www.vafk-koeln.de/beratung.html
    • Die Gegenseite kommt nicht von alleine auf Ideen wie Sie am besten vorzugehen haben. Da es immer nach demselben Schema abläuft, ist es klar, dass Sie "beraten" wurden.
    • Wenn man den teuflischen Plan hegt den anderen Elternteil bzgl. Umgang und Sorge am Kind durch Misshandlung des eigenen Kindes (Eltern-Kind-Entfremdung) zu entsorgen, ist man meist wesentlich besser vorbereitet, oft auch auf Menschen- /Kinder verachtende Art und Weise. In besonders niederträchtiger Form siehe z.B. hier oder auf YouTube.
Strategie, solange ein Gespräch zwischen den Elternteilen noch möglich ist
Meist ist es so, dass derjenige Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, seine Position ausnützt, um den Umgang mit dem anderen Elternteil zu „kontrollieren“ und Umgänge einzuschränken, willkürliche Regeln durchzusetzen, …
Dadurch fühlt sich der kontrollierte Elternteil „unterdrückt“ und wendet sich meist an das Jugendamt oder das Familiengericht in dem naiven Glauben, dass hierbei eine Verbesserung der Situation herbeigeführt werden könnte.

Versuchen Sie die Situation so lange wie möglich zu ertragen, denn jeder Tag an dem Sie ihr Kind heranwachsen sehen ist ein gewonnener Tag:
  • bemühen Sie sich um das Gespräch mit dem anderen Elternteil
  • nehmen Sie den kleinen Finger des „kontrollierenden“ Elternteils und seien sie froh um jede Gelegenheit an dem Sie ihr Kind sehen dürfen
  • schlucken Sie ihren Ärger über die Herabwürdigung hinunter
  • denn mit jedem Tag wird ihr Kind älter und kann besser für sich selbst entscheiden
Sobald Sie Jugendamt bzw. Familiengericht einschalten, geben Sie Ihre Selbstbestimmung aus der Hand und sind der diskriminierenden deutschen Familienunrechtsindustrie schutzlos ausgesetzt. 
  • die beteiligten Personen verdienen fürstlich am Leid ihres Kindes und ihrem eigenen Leid und haben kein Interesse einer schnellen Klärung. Was Sie erwartet können Sie hier nachlesen
  • es werden Familienrechtsgutachten in Auftrag gegeben werden, die ein reines Lotteriespiel sind, denn 50% aller Gutachten sind mangelhaft, wie eine Studie der Universität Hagen belegt
  • die Angelegenheit wird maximal eskalieren, dann die deutsche Familienrechtsindustrie bietet keine Lösungsansätze und Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit Ihr Kind nie wieder sehen, lesen Sie hierzu den Zustandsbericht zum deutschen Familienrecht
Damit möchten wir Ihnen die Augen öffnen, denn die Einschaltung von Jugendamt und Familiengericht ist nur dann zu empfehlen, wenn Sie NICHTS mehr zu verlieren haben - z.B. wenn Verleumdungen aller Art im Spiel sind und ein rationales Gespräch unter den Elternteilen nicht mehr möglich ist.

Strategie gegen falsche Verdächtigungen (wie z.B. behaupteter sexueller Missbrauch)

  • Sollten falsche Behauptungen gegen Sie erhoben werden (v.a. sexueller Kindesmissbrauch), so sollten Sie den Vorwurf eines Sexualdeliktes sehr ernst zu nehmen, auch wenn man zu 100 % weiß, dass dieser erstunken und erlogen ist. Es sind leider oft keine Beweise nötig, eine Aussage des „Opfers“ reicht für Verurteilung völlig aus
  • Man sollte diesbezüglich wissen: "In 40 % aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95 % der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch"
  • Suchen Sie deshalb umgehend einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt auf
  • Lassen Sie sich nicht davon abbringen, gehen sie konsequent und mit aller Härte gegen die Person vor, die solche niederträchtigen Verleumdungen in die Welt gesetzt hat
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige gegen die behauptende Person wegen Rufmordes (falsche Verdächtigung nach Strafgesetzbuch § 164) und erwirken Sie eine richterliche einstweilige Verfügung zur Unterlassung und zum Widerruf der falschen Behauptung
  • Verlangen Sie vom Gericht, dass die Person, die die Anschuldigungen erhebt, diese unter Eid vor Gericht wiederholt bzw. unter Eid befragt wird
  • Akzeptieren Sie kein richterliches Verfahren gegen sich auf Grund sexuellem Missbrauch BEVOR die Anschuldigungen nicht substantiiert werden können (z.B. ärztliche Untersuchungen des Kindes, eidesstattliche Erklärungen zur angeblichen Wesensänderungen des Kindes, ...). 
    • Konjunktive wie "könnte sein dass" rechtfertigen die Einschränkung der Grundrechte nicht. Es steht Aussage gegen Aussage und ein Verfahren ist vollständig abzulehnen
    • Auf Grund Verstoß gegen Artikel 1, 2, 3, 7, 8, 10, 11, 12 der Menschenrechtskonvention der United Nations - Sie gelten als unschuldig solange bis ihre Schuld bewiesen ist!
  • Verlangen Sie auf Grund von Befangenheit einen männlichen Richter, wenn der Beschuldigte ein Mann ist, verlangen Sie eine Frau wenn die Beschuldigte eine Frau ist (verweisen Sie auf diese Homepage, die die systematische einseitige Diskriminierung auf Grund von Geschlecht an deutschen Gerichten dokumentiert)
  • Sollte dem Gericht tatsächlich das Wohl des Kindes am Herzen liegen, dann sollte es mit dieser Forderung keine Schwierigkeiten haben
Strategie im Fall von Einschränkungen der Grundrechte
  • Sollten ihre Grundrechte eingeschränkt werden, z.B. das unbeschränkte Umgangsrecht in begleiteten Umgang, so fordern Sie eine eindeutige richterliche Regelung bzgl. 
    • Qualifikation des Umgangsbetreuers
    • Geschlecht des Umgangsbetreuers (männlich, bei Vorwurf des sexuellem Kindesmissbrauchs) 
    • Ort, Uhrzeit, Dauer
    • Art und Weise der Kindesübergabe, um das Kindeswohl nicht zu gefährden (siehe Empfehlung Gutachter)
    • Krankheit des Kindes (ein Vater kann sein krankes Kind auch pflegen)
    • Nachholtermine für ausgefallene Umgänge
    • Dokumentation des Umgangs durch den Umgangsbetreuer
    • Verlangen Sie, dass die erstellten Berichte des Umgangsbetreuers regelmäßig gelesen und den Verfahrensakten beigelegt werden
    • Umgangseinschränkung ebenfalls für den neuen Lebenspartner der Mutter
    • Sanktionen bei Anzeichen von umgangsverhinderndem Verhalten durch die Mutter, z.B. sofortige Inobhutnahme der Kinder durch das Jugendamt bei Anzeichen von PAS (Parental Alienation Syndrome)
    • [diese Regelungen sind mitunter das Wichtigste überhaupt, da diese Form meist 15 Monate und länger Bestand hat und in dieser Zeit Fakten geschaffen werden, indem die in aller Ruhe die Eltern-Kind Entfremdung vorangetrieben werden kann]
Eltern-Kind-Entfremdung, Parental Alienation Syndrome (PAS)
  • Sobald Ihre Grundrechte bzgl. Sorge und Umgang eingeschränkt werden, besteht höchste Gefahr für das Kind auf Grund psychischer Kindesmisshandlung durch den anderen Elternteil (Parental Alienation Syndrome) unter Aufsicht und Tolerierung durch das verantwortliche Familiengericht. Wenn erst einmal Tatsachen geschaffen wurden, ist dies meist unumkehrbar.
    • Bewerten Sie daher regelmäßig mit Hilfe des Instruments KiMiss den Grad des Verlustes an Kindeswohl (das geht innerhalb eines Tages und dauert nicht 15 Monate wie so oft die richterlichen Gutachten)
    • Reichen Sie den Befund am Familiengericht ein und verlangen Sie die Aufnahme in die Verfahrensakten
    • und schicken Sie den Befund an die Verfahrensbeiständin des Kindes
    • es handelt sich hierbei um eine wissenschaftliche Auswertung, die nicht ignoriert werden kann
    • bei Fragen kann das Gericht Kontakt mit dem KiMissInstitutin Tübingen aufnehmen
    • das Familiengericht muss den entfremdenden Elternteil dazu ermahnen damit aufzuhören
    • oder eine Inobhutnahme durch das Jugendamt anordnen
    • sollte das Familiengericht wie so oft nichts unternehmen, so handelt es sich um unterlassene Hilfeleistung von Schutzbefohlenen und kann damit auf Schadensersatz verklagt werden
      • in diesem Fall sollten Sie umgehend gegen den Richter oder das Jugendamt vorgehen, indem Sie ein Erörterungsgespräch gemäß § 157 FamFG in Verbindung mit § 1666 Abs. 4 BGB beantragen. Wie Sie dazu vorgehen sollten ist hier beschrieben, sogar inklusive Musterschreiben.
Strategie um das Familiengericht zu einem fairen Gerichtsverfahren zu zwingen (Artikel 10, UN Menschenrechte)
  • Bestehen Sie als unschuldig des sexuellen Kindesmissbrauchs Beschuldigter auf eine öffentliche Verhandlung nach Artikel 10 den Menschenrechtskonvention der United Nations.
    • laden Sie zu jeder Verhandlung Freunde/Bekannte, am besten Journalisten als Zeugen ein
    • zwingen Sie somit das Gericht sich neutral und fair zu verhalten - bei einer nicht öffentlichen Verhandlung, wie im Familienrecht üblich, sind Sie der Willkür des Gerichts schutzlos ausgeliefert
    • kleine Kinder unter 10 Jahren sind bei Verhandlungen im Familienrecht i.d.R. nicht anwesend, somit zählt das angebliche "Kindeswohl" nicht als Argument für eine nicht öffentliche Verhandlung
  • Verlangen Sie, falls irgendwie möglich, Audio Aufzeichnungen eines jeden Gesprächs mit der Richterin / dem Richter und sagen niemals etwas ohne Audio Aufzeichnung – in einem nicht öffentlichen Verfahren werden Sie ansonsten der Willkür des Gerichts gnadenlos unterliegen und hinterher will keiner der „Rechtsverdreher“ schuld gewesen sein 
  • Lassen Sie sich auf keine Deals und Hinterzimmerabsprachen mit Richterinnen oder Richtern ein 
    • sprechen Sie niemals unter 4 Augen mit einem Richter (!), nur mit Zeugen
    • sie werden ansonsten mit großer Sicherheit über den Tisch gezogen
Was Sie über Familienrechts- Gutachten wissen sollten - extrem wichtig !!!
  • Die Teilnahme an einem familienrechtlichen Gutachten ist in Deutschland freiwillig, es gibt keine Zwangsteilnahme. Richter wollen sich durch ein Gutachten in der Regel Arbeit ersparen und die Ermittlung des Sachverhalts an den Gutachter übertragen, um dann hinterher mit Rechtssicherheit auf das Gutachten verweisen zu können. Die Richter wälzen somit die Aufgabe auf Gutachter ab, anstatt ZÜGIG mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand zu entscheiden. Genau das ist jedoch ihre Aufgabe...
  • 50% aller Familienrechtsgutachten sind mangelhaft, es ist somit ein reines Lotteriespiel ob man ein gutes Gutachten bekommt, das fachliche Standards erfüllt, lesen Sie dazu folgende Studie
  • Lehnen Sie deshalb jegliche Kooperation an einem familienrechtlichen Sachverständigen Gutachten ab – zwingen Sie damit die Richter selbst zu entscheiden. Gegen eine falsche richterliche Entscheidung können Sie Einspruch erheben, gegen ein falsches, da unqualifiziertes Gutachten können Sie nichts mehr machen, es wird immer zitiert werden, sie werden immer verlieren und müssen dieses auch noch bezahlen
  • Sollte sich das Gutachten aus welchen Gründen auch immer nicht vermeiden lassen, so 
    • diktieren Sie dem Gericht die Bedingungen ihrer Teilnahme, denn schließlich braucht das Gericht das Gutachten, nicht Sie. Bestehen Sie auf einen renommierten, qualifizierten und eingetragenen Gutachter mit umfangreichen Kenntnissen der Kinderpsychologie und –pädagogik. Recherchieren Sie dazu z.B. im Internet
    • verlangen Sie beim Vorwurf des sexuellem Kindesmissbrauchs gegen den Vater einen männlichen Gutachter
    • lehnen Sie eine Ausweitung des Gutachtens kategorisch ab (wenn z.B. der sexuelle Missbrauchsvorwurf im Raum steht, so soll nur das Bestandteil sein und auf gar keinen Fall weitere Dinge, wie z.B. die Erziehungsfähigkeit etc. Wenn Sie das zulassen, dann haben Sie bereits verloren).
    • bestehen Sie auf ein lösungsorientiertes Gutachten, lehnen Sie die Teilnahme an einem entscheidungsorientiertem Gutachten kategorisch ab
    • bestehen Sie auf einen klaren Zeitplan zur Durchführung des Gutachtens (definiertes Ende) - sollte das Gutachten nicht fertig sein, so soll das Gericht ohne Gutachten entscheiden
    • bestehen Sie darauf, dass der Gutachter auch klären soll ob nicht die Mutter das Problem des Umgangsrechtstreits ist (Vater-Kind Entfremdung, Parental Alienation Syndrome)
    • stellen Sie beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sicher, dass auch geklärt wird ob nicht der neue Lebenspartner der Mutter dafür in Frage kommt
    • verlangen Sie klare Sanktionen für den Fall dass während der Dauer der Erstellung des Gutachtens Anzeichen für PAS zu erkennen sind (z.B. sofortige Inobhutnahme der Kinder durch das Jugendamt, um das Kindeswohl zu schützen)
    • sollte das Gutachten die Frage bzgl. dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs nicht eindeutig beantworten, so verlangen Sie vom Gericht nach Artikel 11 der Menschenrechte der UN (Unschuldsvermutung) zu handeln und sofort jegliche Einschränkungen der Grundrechte zurückzunehmen
    • Verlangen Sie, dass der Gutachter die die regelmäßigen Befunde des Instruments KiMiss bzgl. Grad des Verlustes an Kindeswohl mit in das Gutachten aufnimmt (siehe oben, Thema Eltern-Kind-Entfremdung)
    • sollte der Gutachter umgangsverhindernde Einflüsse (PAS) festgestellt haben, so verlangen Sie vom Gericht umgehend die Bestrafung der Verursacherin bzw. stellen Sie einen entsprechenden Strafantrag bzw. Entzug des Umgangs- und Sorgerechts auf Grund schwerem psychologischem Kindesmissbrauchs (PAS) - schlagen Sie die Gegenseite mit ihren eigenen Waffen
Regelungen zum Umgangsrecht - was man beachten sollte
  • Sollten Sie es tatsächlich geschafft haben ein richterliches Umgangsrecht zu bekommen, so achten Sie darauf, dass dieses auch klar und eindeutig formuliert ist, wesentliche Bestandteile sind
    • Telefontermine: Tage, Uhrzeit, Dauer, Ort (nicht mit Handy im Funkloch, sondern Ruhe, Festnetz, ...)
    • Nachhol-pflicht für ausgefallene Telefontermine
    • Art und Weise der Übergabe des Kindes
    • Aufteilung des Umgangs mit dem Kind (wer, wann, genaue Tage, Uhrzeiten, ...)
    • Ferienregelung, v.a. auch für die Zukunft (50% Vater, 50% Mutter, welche Ferienwochen, ...)
    • Krankheit des Kindes (auch ein Vater kann sein krankes Kind pflegen)
    • Sabotage des Umgangsrechts (Meldeweg, klare Sanktionsliste, z.B. Bußgeld, Bußgeldhöhe, Beugehaft, Entzug Sorge- und Umgangsrecht, ...)
      • Hinweis: der Entzug Minderjähriger ist eine Straftat und kann nach § 235 StGB mit 1 - 10 Jahren Gefängnisstrafe geahndet werden
    • Verhalten bei Wohnortwechsel (das Umgangsrecht darf nicht durch Umzug unterlaufen werden)
    • eindeutige Anweisungen für andere Gerichtsstandorte (relevant bei Umzug)
  • Ist das erwirkte Umgangsrecht zu unspezifisch, so legen Sie Widerspruch ein, ansonsten ist es unbrauchbar
Strategie im Falle des Familiengerichts Buxtehude
  • Sollten Sie in ein Familienrechtsverfahren mit Richterin Dr. H. geraten, so lehnen Sie diese Richterin kategorisch ab. Stellen Sie unverzüglich einen Befangenheits-/Misstrauensantrag, ein neutrales und faires Verfahren ist unserer Meinung nach nicht zu erwarten (verweisen Sie ihren Rechtsanwalt an diese Homepage, er soll die Informationen als Basis für seinen Antrag nennen)
  • Sollten Sie in ein Familienrechtsverfahren am Amtsgericht Buxtehude geraten, so verlangen Sie eine Verlegung des Verfahrens an ein anderes Familiengericht, ein neutrales und faires Verfahren ist unserer Meinung nach nicht zu erwarten, bevor dieser Fall nicht lückenlos geklärt ist (verweisen Sie ihren Rechtsanwalt an diese Homepage, er soll die Informationen als Basis für seinen Antrag nennen)

Der unberechtigte Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs am eigenen Kind ist das schlimmste was einem Vater passieren kann und wir können deshalb nur empfehlen sich gegen diese falschen Verdächtigungen mit maximaler Bestimmtheit zu wehren. 

Die Mütter kommen nicht selbst auf solche Gedanken, sondern Sie werden durch feministische Gruppierungen beraten wie man den Ex am besten fertig machen kann, was man sagen kann und was nicht. Gegen eine Ex-Partnerin, die auf dem Rücken der eigenen Kinder solch teuflische Pläne verfolgt, ist Rücksichtnahme fehl am Platz. Angriff kann daher nur die beste Verteidigung sein, alles andere wird Ihnen später als ein "Schuldeingeständnis" hingedreht.

Wir wissen nicht ob diese Tipps wirklich helfen eure Kinder wiederzusehen, aber wir können Euch sicher sagen, dass der Weg der Rücksicht und der Teilnahme an einem Familien(un)rechtsverfahren gegen Väter, welches von Frauen initiiert und durchgeführt wird, nicht erfolgreich enden wird. Das zeigt dieser Fall deutlich und täglich unzählige weitere Fälle in Deutschland... 
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