Forderungen


Forderungen an den "sogenannten" deutschen Rechtsstaat


Welche Forderungen lassen sich aus diesem Fall ableiten?

Wir fordern von der Bundesrepublik Deutschland:
  • eine vollständige Aufarbeitung dieses Falles unter Einbeziehung von Juristen, Rechtswissenschaftler, Journalisten und gegebenenfalls des europäischen Gerichts für Menschenrechte (wenn alles so korrekt wie behauptet verlaufen ist, sollte die deutsche Justiz schließlich nichts zu befürchten haben).
  • aus den Fehlern dieses Justizskandals zu lernen und Maßnahmen abzuleiten, damit nicht noch mehr Leben von unschuldigen Kindern und Vätern durch überforderte und unfähige Familiengerichte zerstört werden.
  • Richterin Dr. H. vom Amtsgericht Buxtehude auf Grund der desaströsen Verhandlungsführung auf Lebenszeit das Familienrecht zu entziehen.
  • sämtliche Familienrechtsverfahren am Amtsgericht Buxtehude bis zur Aufarbeitung und Klärung dieses Unrechts auszusetzen und an andere Gerichte zu verlegen.
  • Rufmordkampagnen auf Grund falscher „sexueller Missbrauchs-Behauptungen" konsequent und hart zu bestrafen, § 164 StGB
  • künftig Verfahren nur auf Grund medizinischer Fakten zuzulassen, Behauptungen ausschließlich unter Eid akzeptieren und harte Bestrafung im Falle falscher Behauptungen, vor allem bei Wiederholungstäterinnen wie in diesem Fall
  • die Wahrung der Menschenrechte / Durchsetzung des Rechts eines jeden Kindes auf Mutter UND VATER.
  • die längst überfällige Reform des deutschen Familienrechts.
    • konsequente Strafmaßnahmen für Elternteile, die den gemeinsamen Umgang mit dem Kind wiederholt und offensichtlich boykottieren (von Erhebung eines Ordnungsgeldes bis hin zum Entzug des Sorgerechts), siehe § 1684 BGB.
    • zyklisch wiederholende Prüfung des Kindeswohls während des Familienrechtsverfahrens durch wissenschaftliche Instrumente, wie z.B. des KiMiss Instituts der Universität Tübingen
    • sofortige Gegenmaßnahmen bei Anzeichen einer ablaufenden Eltern-Kind Entfremdung (PAS)
    • für die Zukunft ein geteiltes Sorgerecht beider Elternteile ab der Geburt des gemeinsamen Kindes.
    • Festlegung einer (möglichst kurzen) Zeitdauer in der eine richterliche Entscheidung getroffen werden MUSS, nach Vorbild der Niederlande, gemäߧ 155 FamFG, Abs. 1.
  • Sicherstellung, dass kein Mensch auf Grund seiner Herkunft und seines GESCHLECHTS diskriminiert wird, schon gar nicht an deutschen Gerichten, Menschenrechtskonvention der UN.
  • nicht öffentliche Verhandlungen im Familienrecht müssen nachvollziehbar sein, z.B. durch Audio Aufzeichnungen.
  • Konsequenzen für ungeeignete Richter mit offensichtlichem Fehlverhalten, z.B. durch Entzug des Familienrechts.
  • bessere Qualifikation der Richter, v.a. im Bereich der (Kinder-)Psychologie.
  • systematische & wissenschaftliche Analyse der Anzahl der Suizidopfer (anonymisiert), die sich der "sogenannte" deutsche Rechtsstaat jedes Jahr im Kontext des Familienrechts leistet, um daraus die Not zur Veränderung abzuleiten - laut Focus sterben jährlich rund 10 000 Menschen in Deutschland an Suizid (ca. 3 mal mehr wie im Straßenverkehr), wir wollen wissen wie viele davon auf Grund des deutschen Familien(un)rechts!?
  • systematische Analyse der medizinischen Folgen des deutschen Familienunrechts, z.B. durch anonymisierte Befragung der Hausärzte. Wir wollen wissen wieviele Väter in die Depression, die Alkohol- oder Drogensucht oder gar in den Selbstmord getrieben werden!
  • Sofortmaßnahmen zur Reduktion dieser Tragödien einzuleiten.
  • Maßnahmen zu treffen, um den wiederholten Missbrauch der Verfahrenskostenhilfe zu Lasten des Steuerzahlers zu unterbinden.
  • Im deutschen Familienrecht sterben regelmäßig unschuldige Menschen (LINK), wie in diesem Fall.  Das deutsche Familienrecht in der jetzigen Form gehört deshalb - ABGESCHAFFT! (genauso wie die Todesstrafe abgeschafft wurde, u.a. weil durch menschliche Fehlentscheidungen häufig unschuldige Menschen sterben mussten...)
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