BUX Antrag Ordnungsgeld


Amtsgericht Buxtehude - Ordnungsgeld

Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Kindesmutter
160108_BUX_AntragOrdnungsgeld.pdf
160205_BUX_Antwort AG auf Antrag KV.pdf
160210_BUX_Umgang Antrag KV.pdf
160520_BUX_Umgang Beschluss AG.pdf

Zusammenfassung: 
Der Vater hatte ein gültiges Umgangsrecht, welches er durch das Familiengericht St. Georg in Hamburg zugesprochen bekommen hatte. Bei einem Verstoß wurde Ordnungsgeld und/oder Ordnungshaft festgesetzt. Die Mutter hat das Umgangsrecht unbestritten über einen Zeitraum von mehr als 100 Tage eigenmächtig, ohne Gründe und ohne den Vater zu informieren außer Kraft gesetzt.
Das AG Buxtehude war nicht gewillt, das Verhalten der Mutter gemäß des geltenden Umgangsrechts zu sanktionieren. Das Umgangsrecht des AG Hamburg sei nicht genau und erschöpfend genug, die Schuldhaftigkeit der Mutter nicht bewiesen, die Mutter würde behaupten, dass mit dem Vater abgesprochen wurde, dass es nicht mehr gültig sei, ...

Fehler des Amtsgerichts Buxtehude, vertreten durch Richterin Dr. H., nach Meinung der Angehörigen des Vaters: 
  • die Mutter hat erneut versucht sich durch einen Wohnortwechsel das geltende Umgangsrecht zu sabotieren, wie schon zuvor beim Umzug von Deutschland in die Niederlande. Der Verstoß gegen das Umgangsrecht durch die Mutter wurde durch Richterin Fr. Dr. H. nicht, wie in der Umgangsregelung vereinbart, sanktioniert
  • es ist das Versäumnis der Mutter die Umgangsregelungen vor Gericht anpassen zu lassen, wenn Sie beschließt den Wohnort zu wechseln, nicht des Vaters
  • geltendes Umgangsrecht wurde somit willkürlich und einseitig zum Nachteil des Vaters außer Kraft gesetzt
  • dem Antrag des Vaters, den Fall an die Quelle der Umgangsregelung, das AG St. Georg in Hamburg (nur 50 Km von Buxtehude entfernt), zu übertragen, wurde nicht stattgegeben 
  • dem Antrag des Vaters, der Mutter eine Konfliktberatung zwischen Vater und Mutter aufzuerlegen, wurde nicht stattgegeben
  • das Grundrecht eines jeden Kindes auf Mutter UND VATER wurde sträflich missachtet

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