Die Bundesrepublik Deutschland
- hat ein im europäischen Vergleich sehr rückständiges Familienrecht
- erteilt das gemeinsame Sorgerecht unverheirateter Paare nicht automatisch mit der Geburt, sondern nur nach gesonderter, komplizierter Beantragung
- wurde schon mehrfach vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt
Das deutsche Familienrecht
- missachtet regelmäßig das Menschenrecht
der United Nations (Art. 9) eines jeden Kindes auf Mutter UND VATER
- urteilt in Gewinner und Verlierer, was völlig falsch ist, um die Grundrechte der Kindes durchzusetzen
- setzt nicht auf Mittel der Deeskalation, z.B. Konfliktberatung zwischen den Eltern
- basiert auf den alten Wertvorstellungen, dass die Frau für die Erziehung der Kinder zuständig ist
- entscheidet zu ca. 90% zu Gunsten der Mütter, zu ca. 10% zu Gunsten der Väter
- diskriminiert Väter, was dadurch verstärkt wird, dass die Verfahrensbeteiligten oft überwiegend weiblich sind
- wird häufig in einer Art und Weise umgesetzt, die nicht selten sogar zum Suizid eines Elternteils führt
Die deutsche Justiz- weigert sich den gesunden Menschenverstand einzuschalten und Entscheidungen zu treffen, sondern wälzt die Arbeit auf Gutachter mit uneinheitlichen und zweifelhaften Qualifikationen ab
- ist nicht in der Lage zeitnah Beschlüsse, z.B. nach Vorbild der Niederlande, zu erlassen
- oft zieht sich dies über Jahre hin, in denen das Kindeswohl massiv und meist irreparabel geschädigt wird
- ist dann aber nicht in der Lage erlassene Beschlüsse auch durchzusetzen, z.B. Beschlüsse zum Umgangsrecht
- bemüht sich nicht darum, aus Fehlern zu lernen, sondern versteckt sich hinter Phrasen wie "nicht öffentliche Verhandlungen"
Richter
- ist ein Beruf in dem man ohne jegliche Konsequenzen Fehler machen darf
- können nur belangt werden, wenn die Fehler vorsätzlich herbeigeführt wurden
- sind keiner Kontrollinstanz unterworfen, wenn überhaupt wird ein Fehlverhalten durch andere Richter bewertet, dies erfolgt allerdings nach dem Motto "eine Krähe hakt der anderen Krähe kein Auge aus"
Familienrichterinnen bzw. -richter in Deutschland
- verfügen häufig über keine ausreichende Erfahrung und Qualifikation für die besonders sensible Art der Rechtssprechung im Familienrecht
- geben Gutachten in Auftrag ohne einheitliche Vorgaben an Form sowie Qualifikation des Gutachters
- können durch die Auswahl der Gutachter bereits das Ergebnis vorwegnehmen
- würdigen nicht die erstellten Gutachten und Beschlüsse anderer Gerichte (Vorgeschichte), sondern beginnen jedes Mal von vorne
- Familienrichter behaupten zum "Wohl des Kindes" zu agieren, oftmals erreichen Sie aber genau das Gegenteil
- ermöglichen oft erst die Gefährdung des Kindeswohls (Parental Alienation Syndrome) durch den Elternteil mit Sorgerecht durch einseitige und falsche Beschlüsse
- halten die Verhandlungen zum Familienrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab
- können dadurch "Freiräume" unkontrolliert missbrauchen
- brauchen sich nicht vor der Presse als kontrollierende Instanz zu fürchten
- womit Tür und Tor offen ist für willkürliche und schlampige Beschlüsse
- sowie ein Missbrauch der Machtfülle im Amt
- handeln nicht nach dem Grundsatz der Menschenrechte der United Nations, Artikel 11, "im Zweifel für den Angeklagten"
- müssen nicht einmal Anklage erheben, um Grundrechte unbescholtener Bürger über Jahre hinweg außer Kraft zu setzen
- dazu reichen offensichtliche, wiederholte und nachweisliche Lügen und Verleumdungen aus
- wie allzu oft Vorwürfe des sexuellen (Kindes-)missbrauchs als abscheulichste Art der Mütter sich dem Ex zu entledigen
Diese Zustände werden vom "sogenannten" deutschen Rechtsstaat einfach so hingenommen...
Unser Fazit: Gerechtigkeit an deutschen Familiengerichten ist reines Glück!
KiMiss
Institut der Universität Tübingen
Im Rahmen den KindesMissbrauchs
Projekts der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen wurde ein
Instrument entwickelt, welches in der Lage ist anhand eines strukturierten Fragenkatalogs den Grad an Verlust des Kindeswohls auf Grund von PAS systematisch zu berechnen. Ein beispielhafter
Befund wurde anhand des ARD Film "Weil Du mir gehörst" dargestellt.
Darin stellt das wissenschaftliche Institut folgendes fest:
„Der Film zeigt, und das ist sehr realitätsnah, dass die zuständigen Institutionen bis zu diesem Stadium der Handlung keine einzige, wirksame Maßnahme einleiteten, sondern Kindeswohlschädigend vorgehen, indem sie einen Elternteil unterstützen, der Kindesentzug und Elimination des anderen Elternteils aggressiv betreibt, während der andere, betroffene Elternteil durch Maßnahmen wie Näherungs- und Kontaktverbot aus dem Leben des Kindes gelöscht wird.“
„Die KiMiss-Klassifikation Benachteiligung des Kindes empfiehlt dementsprechend "Die Eltern sollten ... den Belastungsgrad für das Kind umgehend reduzieren" und verweist auf lösungsorientierte Konzepte wie Mediation oder Paar- bzw. Familienberatung.“
„Wie unten ausgeführt, zeigt dies auf die Tragödie eines familienrechtlichen Systems, das durch Billigung, Passivität, oder gar Beihilfe, selbst zur Ursache von Kindesmisshandlung wird, getrieben auch durch kommerziell arbeitende Verfahrensbeteiligte.“
„Der Film Weil du mir gehörst zeigt die Problematik eines Familienrechts auf, das: A) die Lebenssituation eines Kindes nicht geeignet untersuchen und verstehen kann, B) geeignete Verlaufsmaßnahmen nicht nutzt oder kennt, und C) das schließlich selbst zum Verursacher und Vollstrecker des Problems wird.“
„Das familienrechtliche System wird Verursacher und schließlich Vollstrecker des Problems. Im Fall von Anni erzeugt das gerichtlich verhängte Kontaktverbot den Kipp-Faktor zu vollständiger ElternKind-Entfremdung hin. Erst diese Maßnahme erzeugt für Anni die falsche Realität, der Vater habe sie fallen lassen.“
Genau zu diesem Ergebnis kam auch der verzweifelte Vater Eddie, der ohnmächtig und hilflos der psychischen Kindesmisshandlung durch die Mutter (PAS) zusehen musste. Die Feststellung vom KiMiss Institut sind Teil seiner Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Richterin Dr. H (fett markiert).
Sie glauben das alles nicht?
am v.a. Familiengericht in Buxtehude erleiden musste.