Der Vater weist darauf hin, dass ein weiteres psychologisches Sachverständigengutachten (das dritte in 3 Jahren!) keine Lösung bieten kann und stellt den Antrag den Weg frei zu machen zu einer fachlich kompetenten Konfliktberatung für hocheskalierte Elternpaare, wie bereits im Jahr 2014 durch das Jugendamt Hamburg vorgeschlagen (LINK).
Der Vater hatte mehrfach betont, dass das Wechselmodell, welches aktuell von einigen Parteien
gefordert wird, die Situation erheblich entspannen könnte, weil dann das Recht des Kindes auf Mutter UND VATER gerecht geregelt wäre. Wie so oft wurden die Vorschläge des Vaters vom Familiengericht Buxtehude ignoriert, nicht beachtet, .... - der Komfort der Mutter scheint das höchste Gut an deutschen Familiengerichten zu sein.
Fehler des Amtsgerichts Buxtehude, vertreten durch Richterin Dr. H., nach Meinung der Angehörigen des Vaters:
das Gericht verpasst die einzige Chance zur Durchsetzung der Menschenrechte
der United Nations eines jeden Kindes auf Mutter UND VATER, indem es nicht auf den Antrag des Vaters für eine richterlich verordnete Konfliktberatung für hocheskalierte Elternpaare eingeht
das Gericht ignoriert Empfehlungen des Jugendamtes, indem es nicht ein lösungsorientiertes Gutachten in Auftrag gibt
die Mutter verweigert die Teilnahme an einer Konfliktberatung grundlegend, somit ist eine nachhaltige Lösung nicht möglich. Das Gericht toleriert dies einfach und stellt den Komfort der Mutter damit über die Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte des Kindes.
es fehlt im Familienrecht jegliches Konzept zur Durchsetzung der Menschenrechte der UN. Wenn ein Elternteil Lösungsansätze verweigert, dann muss das alleinige Sorgerecht eingeschränkt werden und wegen akuter Gefahr für das Kind im konkreten Fall unverzüglich, wie auch der spätere Gutachter feststellen wird.
Die Festschreibung des vom Vater vorgeschlagenen Wechselmodells wäre in diesem Fall vermutlich die letzte valide Lösung gewesen, wurde jedoch ignoriert, wie im Grunde alle Vorschläge des Vaters.