das Gericht schränkt Menschen- und Grundrechte von Vater und Kind massiv ein, allein auf Grund unbestätigter Behauptungen einer psychisch kranken Person
das Gericht versäumt es angesichts der Schwere der Vorwürfe gegen den Vater eine kinderärztlichen Feststellung der angeblichen Verletzungen im Genitalbereich einzuholen
das Gericht schenkt der psychisch labilen Mutter mehr Beachtung als insgesamt 6 unabhängigen Müttern und Vätern, die die letzten Umgangswochenenden gemeinsam mit dem Vater und dem Kind verbracht haben, und per Eidesstatt versichern, dass der Umgang zwischen Vater und Kind außerordentlich harmonisch verlaufen ist
das Gericht würdigt nicht die Rückmeldung der KITA und des Jugendamtes, die keine Verhaltensänderung des Kindes feststellen konnten
das Gericht verstößt gegen den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“
das Gericht hat sich schuldig gemacht Menschen- und Grundrechte über einen langen Zeitraum einzuschränken ohne jegliche beweisende Grundlage der schweren Vorwürfe und unter geradezu sturer Ignoranz aller entlastenden Fakten für den Vater
das Gericht beschließt ausschließlich auf Grund unglaubwürdiger Behauptungen der Mutter gegen den Vater wegen „sexueller Übergriffe“ gegen das Kind zu ermitteln
das Gericht ist trotz der Fakten nicht in der Lage das falsche Spiel der Mutter zu sanktionieren und das Verfahren sofort zu beenden, sondern vertraut weiter auf unbestätigte Behauptungen einer psychisch kranken Mutter
dieses Verhalten erscheint willkürlich und diskriminiert den Vater
trotzdem die verleumderischen Behauptungen der Mutter als Falschaussage überführt wurden, ahndet das Gericht die Handlungen der Mutter nicht, obwohl dies das Leben des Vaters massiv belastet hat, indem er von nun an z.B. im Kindergarten den Ruf als verfolgter Sexualstraftäter innehatte (hier möchten wir auf den Fall des Wettermoderators K. hinweisen, dessen Existenz durch Falschaussagen seiner Ex-Partnerin öffentlich zerstört wurde)
das Gericht belohnt die Handlungen der Mutter sogar noch, indem die Verfahrenskosten der Mutter vom Steuerzahler übernommen werden (Verfahrenskostenhilfe), und der Vater, leitender Ingenieur, seine Kosten selbst tragen muss, obwohl er völlig unschuldig in den verleumderischen Rachefeldzug einer psychisch kranken Ex-Partnerin hineingezogen wurde
das Gericht hat es versäumt, klar definierte Umgangsregelungen (zeitlich, örtlich, …) festzulegen
trotz des eskalierten Elternkonflikts und dem alleinigen Sorgerecht der Mutter (auf Grund eines fehlenden Formulars bei der Geburt des Kindes im Ausland) kommt das Gericht nicht auf die Idee, klare Regelungen zu definieren im Falle die Umgangsregelungen von der Mutter gebrochen werden; der Vater muss erst einmal wieder einen teuren Antrag stellen, um dies zu erwirken
eine weitreichende Ferienregelung fehlt komplett
die nachträgliche Verschärfung des Umgangsrecht ist ebenfalls viel zu unspezifisch, da es die Höhe des Ordnungsgeldes bzw. der Ordnungshaft nicht nennt
der „sogenannte“ deutsche Rechtsstaat ist nicht einmal in der Lage ein Ordnungsgeld bzw. eine Ordnungshaft in Deutschland durchzusetzen, somit ist es völlig unklar wie ein deutsches Gericht so etwas in den Niederlanden durchzusetzen gedenkt
das Gericht hat bei der Formulierung und Gestaltung des Umgangsrechts des Vaters komplett versagt und somit der Mutter Tür und Tor für eine geplante und systematische Umgangssabotage geöffnet
so ist es z.B. nicht nachzuvollziehen, warum ein krankes Kind nicht auch von dem Vater gepflegt werden kann bzw. warum ausgefallene Umgänge durch Krankheit nicht nachgeholt werden können
so ist es z.B. nicht nachzuvollziehen warum einer Mutter auf Grund einer erneuten Schwangerschaft über Jahre die vom Gericht erlassene 14 tägige Anreise nach Hamburg nicht zuzumuten ist
so ist es nur 2 Jahre später einem deutschen Gericht, dem AG Buxtehude, nur ca. 50 Km von Hamburg entfernt, nicht möglich ein Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft gegen die Mutter zu erlassen, weil die erlassene Umgangsregelung zu unspezifisch und damit nicht gültig sei, obwohl die Mutter eindeutig und unbestritten über Monate das vom Vater teuer erstrittene Umgangsrecht willkürlich ausgesetzt hat und in dieser Zeit sogar das Kind überstürzt von der Schule abgemeldet hat und heimlich an einen anderen Wohnort verbracht hat, ohne den Vater darüber zu informieren
wenn das Familienrecht handwerklich nicht in der Lage ist, klare Umgangsregelungen zu erlassen und bei Verstoß diese Recht auch über benachbarte Landkreise durchzusetzen, dann bescheinigt dies das totale Versagen des „sogenannten“ deutschen Rechtsstaats im Familienrecht
das deutsche Familienrecht verhöhnt damit Väter, die sich gleich mehrfach auf Grund von Verleumdungen der Ex-Partnerin an deutschen Gerichten fälschlicherweise als Sexualstraftäter verfolgen lassen müssen, zig tausend Euro zahlen müssen, um sich ein Umgangsrecht zu erstreiten, nur um dann 2 Jahre später, 50 km entfernt feststellen zu müssen, dass dies alles nichts zählt !? - im Familienrecht in Deutschland ist das Wort Gerechtigkeit offensichtlich ein Fremdwort
es darf nicht angehen, dass richterliche Beschlüsse durch einen einfachen Wohnortwechsel umgangen werden können und die dadurch folgenden Verfahren wieder bei Null beginnen müssen, es muss eine Abstimmung zwischen den Gerichten erfolgen, ansonsten sind die Familiengerichte in Deutschland Laienschauspielhäuser, die niemals in der Lage sein werden, die Rechte der Kinder durchzusetzen
Das zugesprochene Umgangsrecht durch das AG Hamburg war derartig mangelhaft formuliert, dass es für den Vater nicht einmal das Papier wert sein wird, auf dem es gedruckt wurde. Der Vater wurde somit durch den „sogenannten“ deutschen Rechtsstaat regelrecht verarscht!
das Gericht ignoriert verfahrensrelevante (negative) Erkenntnisse über die Erziehungsfähigkeit der Mutter
es ist nicht nachvollziehbar wie das Gericht das alleinige Sorgerecht bei einer psychisch kranken Mutter mit mehreren Selbstmordversuchen, abnormen sexuellen Phantasien bis hin zum Wunsch ein minderjähriges Kind sexuell zu missbrauchen, belassen kann
das Gericht ignoriert kurzerhand die Empfehlungen des Jugendamtes, welches ganz klar darauf hinweist, dass das Gericht beide Elternteile einbeziehen muss. Die Expertise der Jugendämter sollte für das Gericht maßgeblich sein (ansonsten könnten wir die Jugendämter ja gleich abschaffen!)
die Oberlandesgerichte sind zumindest im Familienrecht nicht in der Lage eine kontrollierende Funktion auszuüben, sondern handeln nach dem Prinzip „eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus“
die Mutter hat den Vater durch die hervorgebrachten eidesstattlichen „Verleumdungen“ existentiell bedroht und seinen Ruf massiv geschädigt
diesen Rufmord ahndet das Gericht lediglich mit einer halbherzigen Entschuldigung der Mutter beim Vater vor Gericht
das Gericht hat es versäumt, die Mutter auf Grund ihrer uneidlichen Falschaussage zu belangen
das Gericht hat es versäumt, die Mutter auf die Tragweite ihrer Handlung hinzuweisen und wegen des Rufmordes strafrechtlich gegen sie vorzugehen
durch die Handlungen des Gerichts wird Täter und Opfer ins Gegenteil verkehrt
das Gericht macht es damit verleumderischen Personen, die sich an ihrem Ex-Partner rächen wollen (hier soll als Beispiel auf den Fall des Wettermoderators K. hingewiesen werden), viel zu einfach und öffnet damit Tür und Tor für eine Wiederholung/Nachahmung
mit dieser falschen Rücksicht auf eine psychisch kranke Mutter hat das Gericht erheblichen Anteil an der Zerstörung des Lebens des unschuldigen Kindes und des unschuldigen Vaters
Das Kindeswohl wird durch die Handlungen der Familiengerichte häufig geschädigt
das Gericht wird seine Handlungen immer „zum Wohl des Kindes“ begründen, in diesem Zusammenhang ist es aber nicht nachvollziehbar wieso das Gericht ausschließlich den Umgang zwischen Vater und Tochter einschränkt, nicht aber den Umgang zwischen neuem Freund der Mutter und dem Kind!? Angesichts der schweren Vorwürfe ist das fahrlässig und unverantwortlich.
das Gericht kommt nicht auf die Idee, dass womöglich der neue Freund der Mutter ebenso verdächtig sein könnte
das Gericht ignoriert den klaren Willen des Kindes, welches der richterliche Sachverständige dokumentierte und hält an der Umgangseinschränkung zwischen Vater und Kind fest und verletzt somit nachweislich das Menschenrecht eines jeden Kindes auf Mutter UND Vater
das Gericht hat den individuellen Rechten der Mutter höhere Priorität eingeräumt als grundlegende Menschenrechte eines jeden Kindes auf Mutter UND Vater
das Gericht ignoriert den Appell des Jugendamtes ein "lösungsorientiertes" Gutachten, welches beide Elternteile einbezieht, zu veranlassen und verpasst somit die einzige neutrale Lösung im Sinne der UN Menschenrechte eines jeden Kindes auf Mutter UND Vater
das Gericht schränkt das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter nicht ein und lässt die Mutter mit dem Kind in die Niederlande ausreisen und räumt somit dem individuellen Recht der Mutter höhere Rechte ein als den Grundrechten von Vater und Kind
das Gericht entscheidet gegen das Grundrecht des Kindes auf Mutter UND Vater, indem es in einem „Gewinner und Verlierer Denken“ den Vater zum Verlierer macht. Mit dieser Einstellung disqualifiziert sich das deutsche Familienrecht selbst, denn so lassen sich keine Menschenrechte umsetzen
Es gibt keine Richtlinien für Sachverständigen-Gutachten, daher sind diese häufig unqualifiziert, dauern zu lange und haben lediglich das Ziel die Richter von ihrer Verantwortung zu entbinden
das Gericht versäumt es, das falsche Verfahren gegen den Vater auf Grund sexuellen Kindesmissbrauchs SOFORT zu beenden, obwohl der Vorab–Bericht des Gutachters eindeutig ergeben hat, dass den Behauptungen der Mutter kein Glaube zu schenken ist
es ist nicht nachzuvollziehen, warum das Gericht einen Gutachter bestellt und dann nicht auf Basis der Ergebnisse unverzüglich handelt
der für den Vater positive Vorab–Bericht des Gutachters (5 Monate nach den falschen Behauptungen der Mutter) führt nicht zur sofortigen Aufhebung der durch das Gericht eingeschränkten Grundrechte für Vater und Kind
das Gericht war ganz schnell dabei, die Grundrechte von Vater und Kind einzuschränken, schafft es aber nicht, die in diesem Fall falsche Einschränkungen unverzüglich zurückzunehmen
das Gericht bestellt Gutachter als Sachverständige ohne eindeutige Richtlinien zur notwendigen Qualifikation des Gutachters festzulegen – hierzu hat der Vater einen Kommentar im Internet veröffentlicht
die erste Stellungnahme des Gutachters 5 Monate (!) nach den verleumderischen Vorwürfen der Mutter entlastet den Vater zu 100%, dennoch bleibt das Gericht stur bei seiner Linie und stellt den unschuldigen Vater in den Generalverdacht eines Sexualstraftäters gegen sein eigene Tochter
das Gericht schränkt auf Grund unbestätigter Behauptungen einer psychisch kranken Mutter die Grundrechte von Kind und Vater innerhalb eines Tages massiv ein, wird aber über 4 Wochen nicht tätig diese Einschränkung zurückzunehmen, obwohl der richterlich berufene Gutachter keinerlei Gründe für eine Umgangseinschränkung sieht
das Gericht verlässt sich auf zweifelhafte Aussagen eines Gutachters, dessen notwendige Qualifikation nicht definiert ist und vom Gericht auch niemals hinterfragt wurde
das Gericht lässt viel zu viel Zeit für die Erstellung des abschließenden Gutachtens verstreichen (8 Monate nach den falschen Behauptungen der Mutter, 3 Monate nach dem Vorab-Bericht des Gutachters)
nach Erstellung des Gutachtens vergehen weitere 2 Monate bevor das Gericht (mangelhafte) Beschlüsse zur Umgangsregelung erlässt (10 Monate nach den falschen Behauptungen der Mutter)
die Zeitspannen in denen deutsche Familiengerichte arbeiten sind im europäischen Vergleich ungenügend (Note 6), andere im Familienrecht fortschrittliche europäische Gerichte (z.B. in den Niederlanden) müssen wesentlich schneller eine Entscheidung treffen
Herleitung: das Familienrecht krankt an der Tatsache, dass Mutter und Vater nicht automatisch das geteilte Sorgerecht mit der Geburt des Kindes erhalten, so wie dies in den meisten Ländern der EU üblich ist. Die Gerichte sind mit dieser Situation überfordert.