BUX Aufenthaltsbestimmungsrecht


Amstgericht Buxtehude - Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antrag zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
160329_BUX_Antag Aufenthaltsbestimmungsrecht.pdf

Zusammenfassung:
Der Vater stellt den Antrag das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge durch Mutter UND Vater gemeinsam, hilfsweise durch Mutter und Jugendamt gemeinsam ausgeübt wird.
Hintergrund sind die Wohnortwechsel der Mutter, um sich den Umgangsregelungen zu entziehen (so geschehen 2013 beim Umzug von Deutschland in die Niederlande und 2015 bei der "Flucht" von den Niederlanden nach Deutschland).
Der Vater verweist auf die Persönlichkeitsstörungen der Mutter, der abnormen Phantasien, die durch einen Sachverständigen am Familiengericht Hamburg 2013 festgestellt wurden (LINK), der psychiatrischen Behandlungen (LINK) und auf die Autobiografie der Mutter, in der sie mehrfache Vergewaltigungen in ihrer eigenen Kindheit beschreibt.

Fehler des Amtsgerichts Buxtehude, vertreten durch Richterin Dr. H., nach Meinung der Angehörigen des Vaters: 
  • die krankhafte Persönlichkeitsstörungen der Mutter werden ignoriert, die Erziehungsfähigkeit der Mutter werden niemals in Frage gestellt
  • das Gericht folgt nicht der logischen Argumentation, dass die "Flucht" der Mutter mit dem Kind aus den Niederlanden nur dazu gedient hat sich dem dort laufenden Verfahren auf Grund Kindesentzug am Familiengericht Den Haag zu entziehen und sich in den sicheren Schutzschirm der Verfahrenskostenhilfe in Deutschland zu retten
  • der Antrag des Vaters zur nachvollziehbaren Einschränkung des Aufenthaltbestimmungsrechts des Kindes wird nicht stattgegeben (trotz der Tatsache, dass der Vater am AG Buxtehude nun bereits am 3. Gericht innerhalb von 3 Jahren dafür kämpfen muss, seine Tochter sehen zu dürfen)
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