130710_PsychologischesGutachten_S.pdf
Zusammenfassung:
Der Gutachter stellt fest, dass die Vorwürfe des sexuellen Kindesmissbrauchs der Mutter gegen den Vater „Produkt der eigenen regen-, auch abgründigen und abnormen Fantasien“ der Mutter sind.
Er stellt fest, dass eine Gefährdung des Kindeswohls durch den Vater nicht zu erkennen und Umgangseinschränkungen oder –ausschlüsse nicht zu rechtfertigen sind.
Fehler des Amtsgerichts St. Georg in Hamburg nach Meinung der Angehörigen des Vaters:
das Gericht versäumt es, das falsche Verfahren gegen den Vater auf Grund sexuellen Kindesmissbrauchs SOFORT zu beenden, obwohl der Vorab – Bericht des Gutachters eindeutig ergeben hat, dass den Behauptungen der Mutter kein Glaube zu schenken ist (LINK) es ist nicht nachzuvollziehen warum das Gericht einen Gutachter bestellt und dann nicht auf Basis der Ergebnisse unverzüglich handelt
der für den Vater positive Vorab–Bericht des Gutachters (5 Monate nach den falschen Behauptungen der Mutter) führt nicht zur sofortigen Aufhebung der durch das Gericht eingeschränkten Grundrechte für Vater und Kind
das Gericht lässt viel zu viel Zeit für die Erstellung des abschließenden Gutachtens verstreichen (8 Monate nach den falschen Behauptungen der Mutter, 3 Monate nach dem Vorab-Bericht des Gutachters)
nach Erstellung des Gutachtens vergehen weitere 2 Monate bevor? das Gericht (mangelhafte) Beschlüsse zur Umgangsregelung erlässt (10 Monate nach den falschen Behauptungen der Mutter)
das Gericht war ganz schnell dabei, die Grundrechte von Vater und Kind einzuschränken, schafft es aber nicht, die in diesem Fall falsche Einschränkungen unverzüglich zurückzunehmen
die Zeitspannen in denen deutsche Familiengerichte arbeiten sind im europäischen Vergleich ungenügend (Note 6), andere im Familienrecht fortschrittliche europäische Gerichte (z.B. in den Niederlanden) müssen wesentlich schneller eine Entscheidung treffen
das Gericht bestellt Gutachter als Sachverständige ohne eindeutige Richtlinien zur notwendigen Qualifikation des Gutachters festzulegen – hierzu hat der Vater einen Kommentar im Internet veröffentlicht (LINK)