160530_BUX_Befangenheit_SV.pdf
160518_BUX_Gutachten_BefangenheitsantragKV.pdf
160531_BUX_StellungnahmeVerfahrensbeiständin.pdf
160518_BUX_Gutachten_AblehnungBefangenheitsantrag.pdf
160606_BUX_Befangenheit_SV.pdf
160613_BUX_Beschluss_SV_Gutachten.pdf
160618_BUX_Gutachten_WiderspruchKV.pdf
160630_BUX_Befangenheit_SV.pdf
160726_BUX_Gutachten_BeschlussAG.pdf
160727_CELLE_Beschluss_SV_Gutachten.pdf
160902_BUX_AntragKV_SV_Gutachter.pdf
160902_BUX_Buchholz_KV.pdf
161011_BUX_Befangenheit_SV
Zusammenfassung:
Der Vater erklärt sich grundsätzlich bereit an einem erneuten Gutachten (nach dem letzten im Jahr 2013) teilzunehmen, wenn der/die Gutachter(in) qualifiziert und neutral ist (LINK). Denn er musste im Jahre 2013 sehr schlechte Erfahrungen mit einem unqualifizierten Gutachter machen und wollte eine Wiederholung unbedingt vermeiden (LINK). Das Gericht unter Verantwortung von Richterin Fr. Dr. H. hat sich jedoch auf eine Gutachterin festgelegt, die Aussagen in der Frauenzeitung EMMA veröffentlicht hat, die einem neutralen Gutachten EINDEUTIG entgegen stehen:
„Ein Umgangspapa kann einfach nicht mehr die primäre Bezugsperson im Leben des Kindes sein, sondern muss sich darüber klar werden, dass er nicht in Konkurrenz zur Mutter stehen darf“
"Ein weiterer Unruheherd ist, wenn Eltern bereits kurz nach der Trennung ein so genanntes
Wechselmodell einführen und die lieben Kleinen zwischen den beiden Haushalten hin und her transportieren."
„Die beste Basis für das Kindeswohl ist die authentische Liebe der Eltern, die unantastbare Würde des Kindes und vor allem die finanzielle Unabhängigkeit der Frau, auch wenn diese noch so bescheiden ist.“
Die Gutachterin hat in einem Telefongespräch mit dem Vater geäußert, dass die psychische Erkrankung der Mutter keine Einschränkung der Erziehungsfähigkeit der Mutter ergeben müsste und solidarisiert sich damit bereits mit der Mutter. Die Gutachterin disqualifiziert sich mit dieser Aussage selbst, denn auf Grund der Vorgeschichte ist bereits dokumentiert, dass das Verhalten der Mutter verhaltensauffällig und kindeswohlgefährdend ist.
Die Gutachterin unterscheidet zwischen Mutter und Vater und verstößt damit gegen den Gleichbehandlungs-grundsatz, was dazu führt dass der Vater seine geistige Gesundheit prüfen lassen soll, die Mutter jedoch nicht.
Der Vater verweist auf eine Aussage der Bundesärztekammer, die besagt dass Psychotherapeuten keine Störungen diagnostizieren dürfen, die keine pharmakologischen Komponenten enthalten. Im Falle der bekannten Borderline Erkrankung der Mutter und deren „Behandlung“ mit Ritalin erfordert somit zwingend einen Psychiater als Gutachter und schließt die vorgeschlagene Gutachterin aus.
Gleichzeitig ist die Gutachterin nicht in der Psychotherapeutenkammer registriert, dennoch hat sie mit ihrer Qualifikation als Psychotherapeutin in der Akquise geworben.
Die vom Gericht berufene Gutachterin hat zum Thema „Body-Mass-Index bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ promoviert und ansonsten in 16 Jahren keine weiteren Publikationen veröffentlicht, abgesehen von dem feministischen Artikel in der EMMA. Weitere Zeugnisse ihrer Qualifikation waren nicht zu recherchieren.
Die Gutachterin ist zudem dafür bekannt erhebliche Kosten zu fakturieren für Reisen, 4 und 5 Sterne Hotelübernachtungen, sowie der Anmietung von Oberklasselimousinen. Die Argumente gegen die Gutachterin sind vielfältig und umfassen viele Dokumente…
Fragen an den Leser:
- Würden Sie sich als Vater von einer Gutachterin begutachten lassen, die öffentlich solche Väter diskriminierende Aussagen publiziert hat? - und Sie genau wissen, dass Sie ihre Kinder niemals wiedersehen werden, wenn das Gutachten negativ ausfällt?
- Was muss ein(e) Gutachter(in) eigentlich noch tun, um wegen Befangenheit auf Grund Geschlechterdiskriminierung abgelehnt zu werden?
- Was glauben Sie motiviert ein Familiengericht ein Verfahren über 6 Monate zu verschleppen, währenddessen das Kind durch die Mutter psychisch misshandelt wird (PAS), nur um an einer befangenen Feministin als Gutachterin festzuhalten?
Der Vater weist das Gericht darauf hin, dass die Teilnahme an einem Gutachten in Deutschland freiwillig ist und dass daher die Benennung im Konsens mit den Beteiligten erfolgen sollte.
Das AG Buxtehude hält dennoch stur an der Gutachterin fest und weist den Befangenheitsantrag zurück, sodass das Thema dem Oberlandesgericht Celle vorgelegt werden muss. Das OLG Celle weist den Befangenheitsantrag des Vaters lapidar zurück, in der Hauptsache weil eine Einspruchsfrist von 2 Wochen versäumt worden sei (!).
Der Vater musste sehr negative Erfahrungen des Sachverständigen aus dem Jahre 2013 erleben, welches der Vater zu 50% (5000 Euro) bezahlen musste, während bei der Mutter der deutsche Steuerzahler (Verfahrenskostenhilfe) die Kosten übernommen hat. Der Vater hat bereits am 08.03.2016 in der nicht öffentlichen Anhörung (LINK) erklärt, dass er nur an einem weiteren Gutachten teilnimmt (dem 3. in 3 Jahren!, LINK, LINK, LINK), wenn der Gutachter/in neutral und qualifiziert ist. Die Richterin hat sich jedoch über seine genannten Bedingungen hinweggesetzt.
Ein hinzugezogener Rechtsanwalt des Vaters (Dauer 1h, Kosten für den Vater inkl. An- Abreise rund 1000 Euro) musste daraufhin Richterin Fr. Dr. H. vom AG Buxtehude die Rechtslage in Deutschland erklären, nämlich dass es keine Pflicht zur Teilnahme eines Gutachtens gibt, welches trotz eindeutiger Fakten ohnehin nur die Richterin benötigt. Der Vater hatte zuvor 6 unabhängige, hoch qualifizierte Sachverständige vorgeschlagen, von dem dann das Gericht schließlich einen auswählen wird - Zeitverzug für dieses von Richterin Fr. Dr. H. veranstaltete Kasperltheater rund 6 Monate !!!
Hinweis:
Die Teilnahme an einem familienrechtlichen Gutachten ist in Deutschland freiwillig, es gibt keine Zwangsteilnahme. Richter wollen sich durch ein Gutachten in der Regel Arbeit ersparen und die Ermittlung des Sachverhalts an den Gutachter übertragen um dann hinterher mit Rechtssicherheit auf das Gutachten verweisen zu können. Die Richter wälzen somit die Aufgabe auf Gutachter ab, anstatt mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand zu entscheiden. Dabei sind den Richtern die Qualifikation der Gutachter, sowie die Zeitdauer zur Erstellung vollkommen egal, es gibt keine einheitlich definierten Kriterien zur Auswahl eines Gutachters.
Richter sollen auf Basis von Fakten entscheiden. Wenn die Entscheidung falsch ist, haben Richter keine Konsequenzen zu befürchten, es sei denn sie tun dies mit Vorsatz, was jedoch schwer zu beweisen ist. Gegen eine (falsche) richterliche Entscheidung kann man Einspruch erheben, gegen ein unqualifiziertes Gutachterergebnis jedoch nicht.
Nach den verheerenden Problemen mit mehreren Gutachtern in diesem Fall können wir nur raten die Teilnahme an einem Gutachten kategorisch zu verweigern, um die Richter zu zwingen ihre Arbeit selbst zu verrichten – eine Teilnahme kostet lediglich eine Menge Geld und der Ausgang ist meist negativ für Betroffenen!
Eine Studie
der Universität Hagen bestätigt diese Einschätzungen und kommt zu dem Schluss, dass 50% der familienrechtlichen Gutachten mangelhaft (!) sind. Es ist also ein Lotteriespiel ob man ein gutes Gutachen erhält, das fachliche Standards erfüllt.
Fehler des Amtsgerichts Buxtehude, vertreten durch Richterin Dr. H., nach Meinung der Angehörigen des Vaters:
- das Gericht benötigt trotz mehrfacher und eindeutiger Hinweise auf das wiederholt verleumderische und kranke Spiel der Mutter ein Gutachten, um sich abzusichern
- das Gericht setzt sich grundlos über die Absprachen hinsichtlich Qualifikation des Gutachters hinweg
- das Gericht versäumt es einen für alle Verfahrensbeteiligte akzeptablen Gutachter zu benennen, obwohl alles andere auf Grund der Rechtslage von vorne herein zum Scheitern verurteilt ist
- die Berufung einer Gutachterin, die sich in Frauenzeitung öffentlich gegen die aktuelle Rechtslage äußert, nach der Vätern und Müttern die gleichberechtigte Sorge zusteht, diskriminiert Väter, verstößt gegen das Grundgesetz, die Resolution 2079 des Europarats, die Menschenrechte
der UN und ist schlichtweg ein JUSTIZSKANDAL
- das Gericht lehnt den wohl begründeten Befangenheitsantrag des Vaters gegen die feministische Gutachterin ab und stellt damit die Durchsetzung einer gewünschten Gutachterin mit häufigen Dienstbeziehungen über das Wohl des Kindes und einer möglichst schnellen Berufung eines neutralen, qualifizierten Gutachters
- der Verfahrensbeiständin des Kindes ist es wichtiger die Berufung einer Gutachterin zu verteidigen, anstatt das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen und möglichst schnell einen neutralen, qualifizierten Gutachter zu bestellen
- die richterliche Durchsetzung der Gutachterin trotz all der vorgebrachten Argumente erscheint höchst zweifelhaft, erscheint willkürlich, ja sogar vorsätzlich und hat sich im Nachhinein hochgradig kindeswohlgefährdend herausgestellt
- trotz deutlicher Hinweise auf eine psychologische Misshandlung durch die Mutter, während der Zeit in der das Gericht die Berufung einer ungeeigneten Gutachterin erzwingen möchte, ordnet das Gericht NICHT die sofortige Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt an, wie es der spätere Gutachter für angemessen gehalten hat (LINK)
- trotz Widerspruch gegen den Beschluss des Gerichts durch den Vater gegen die vom Gericht berufene Gutachterin, hält das Amtsgericht stur an dieser Gutachterin fest
- das Oberlandesgericht bewertet nicht die Sinnlosigkeit der Durchsetzung eines Gutachters gegen den Willen eines Verfahrensbeteiligten durch das Amtsgericht und lehnt den Befangenheitsantrag auf Grund einer angeblichen Fristverletzung (2 Wochen) ab, ohne inhaltlich auf die äußerst nachvollziehbare Begründung einzugehen.
- obwohl dem Oberlandesgericht bekannt sein musste, dass sich der Vater selbst verteidigen musste, da ihn die Anwalts- und Gerichtskosten zu ruinieren drohten, während sich die Mutter nach 2012/2013 erneut der Vollkasko-Versicherung des deutschen Staates (Verfahrenskostenhilfe - Steuerzahler zahlt) sicher sein konnte
- das Gericht ignoriert die Rechtslage, ein (für den Vater natürlich kostenpflichtiger) Rechtsanwalt muss das Gericht zuerst aufklären, dass sich im Familienrecht kein Mensch in Deutschland an einem Gutachten beteiligen muss
- das OLG hat nicht zum Wohl des Kindes die Rolle des Mediators eingenommen und die Richterin auf die Rechtslage hingewiesen, sondern hat sich stur hinter die Richterin gestellt (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus) – dies zeigt auf, dass die deutsche Justiz – zumindest im Familienrecht – nicht in der Lage ist sich selbst zu kontrollieren
- Für diese Einsicht benötigt das Gericht mehr als 6 Monate, in der das Kind vor den Augen des Gerichts durch die Mutter psychisch misshandelt wird (Parental Alienation), wie der Vater mehrfach dem Gericht mitgeteilt hat (LINK) und der spätere Gutachter feststellen wird (LINK)
- innerhalb dieser Zeit bleiben die Grundrechte von Vater und Kind und der Verwandtschaft des Vaters grundlos massiv eingeschränkt
- das Amtsgericht inszeniert dies, nur um danach doch einen von 6 Gutachter auszuwählen, die der Vater nach gründlicher Recherche auf Grund ihrer Qualifikation vorgeschlagen hatte
- dieser Gutachter wird der einzige männliche Verfahrensbeteiligte sein, was nachvollziehbar aufzeigt wie leicht Väter systematisch an deutschen Familiengerichten diskriminiert werden können
- der Gutachter ist hochqualifiziert, wird häufig in TV Talksendungen als Experte eingeladen und durchschaut, im Gegensatz zur Richterin Fr. Dr. H., das falsche Spiel der Mutter sofort. Er erfüllt seine Aufgabe bestimmungsgemäß, seiner Einschätzung nach sind die Handlungen der Mutter und die des Gerichts völlig falsch und extrem kindeswohlschädigend, kurzum ein vernichtendes Zeugnis für Richterin Fr. Dr. H. und ihre Amtsführung (LINK)