Dokumente:
130902_Beschluss_Umgangsregelung.pdf
130827_HH_NichtoeffentlSitzung.pdf
130829_HH_Beschluss_Verfahrenskostenhilfe.pdf
130902_HH_Beschluss_Umgang.pdf
130902_HH_Beschluss.pdf
131002_HH_Beschluss_Umgang_Kosten.pdf
140403_HH_Ordnungsgeld.pdf
140410_Beschluss_Umgangsregelung.pdf
140620_BUX_KonfliktberatungStellungnahmeJugendamtHH.pdf
Zusammenfassung:
Am 02.09.2013, 11 Monate nach einseitiger Einschränkung des Umgangs zwischen Vater und Kind, erlässt das Gericht einen Beschluss zur Umgangsregelung.
Im Laufe des Verfahrens wird bereits klar, dass die Mutter ihren Wohnsitz in die Niederlande verlegen möchte (500 Km vom Vater entfernt). Nach heutigem Wissen ist die Motivation klar, die Mutter möchte mit allen Mitteln den Umgang zwischen Vater und Kind sabotieren, das Gericht will diese Zusammenhänge nicht sehen.
Dem Vater war dies sofort klar, dem naiven, Väter diskriminierenden, deutschen Familiengericht natürlich nicht. Der Vater bittet das Gericht eindringlich um einen klaren Umgangsbeschluss, jedoch:
„Das Gericht teilt die Befürchtung des Vaters, die Mutter werde ihm das Kind für den Fall des Umzugs nach Holland, entziehen und die Kontakte zu ihm unterbinden, nicht,“. Genau das wird aber mit kaltblütiger Systematik durch die Mutter vollzogen werden (LINK, LINK). „Der Vater geht davon aus, dass die Kindesmutter das Verfahren zum Umgangsausschluss nur deshalb initiiert hat, um ungestört nach Holland umziehen zu können und um ihm damit das Kind zu entziehen. Dem vermag sich das Gericht nicht anzuschließen.“
Doch genau so wird es passieren und die Mutter wird es wieder tun, indem Sie das Kind Jahre später überstürzt von Holland nach Buxtehude „entführt“, um sich dem Verfahren in Holland auf Grund Kindesentzug zu entziehen (LINK).
Das Gericht legt einige Wochenenden und einige wenige Ferientermine fest, an dem der Vater das Recht hat sein Kind zu sehen, im 14 tägigen Wechsel in den Niederlanden und Hamburg und schreibt zudem fest, dass er wöchentlich 30 Minuten mit seiner Tochter telefonieren darf.
Der Vater sieht im Gegensatz zum Gericht das Unheil auf seine Tochter und sich zukommen und gibt zu Protokoll:
"Ich gehe davon aus, dass, sollten die Verhältnisse sich so entwickeln, wie es sich die Kindesmutter vorstellt, das Kind in eine schwere psychische Krise kommt und alle an dem Verfahren Beteiligten, sich ihre Hände in Unschuld waschen und diese Situation hinnehmen, ohne dass ich irgendwelche Möglichkeiten habe, einzugreifen."
Es kommt wie es kommen muss, die Umgänge in den Niederlanden
werden regelmäßig kurzfristig von der Mutter abgesagt (natürlich erst, wenn der Vater bereits angereist ist), die Mutter erscheint nicht mit der Tochter in Hamburg, sie ist telefonisch oft nicht erreichbar, … Das Kind kommt in eine von der Mutter angedeuteten angeblichen schweren Krise, auf Grund der Andeutungen der Mutter wird jedoch der Vater erneut wegen möglichem sexuellen Missbrauch vom "sogenannten" deutschen Rechtsstaat verfolgt, der laut erneutem richterlichen SV Gutachten jedoch nichts für diese Situation kann, sondern maßgeblich die Mutter. Das Kindeswohl wird schwer geschädigt, der Vater nimmt sich auf Grund seiner Machtlosigkeit und der Gleichgültigkeit des deutschen Justiz sein Leben. Die Mutter, die für diese Katastrophe verantwortlich ist, hat jedoch keine Konsequenzen zu befürchten...
Auf Betreiben des Vaters erlässt das Gericht am 03.04.2014 (7 Monate nach dem Beschluss zur Umgangsregelung) eine Verschärfung des Umgangsrechts, indem es Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bei Zuwiderhandlung des erlassenen Umgangsrechts androht.
Allerdings ist die gesamt Umgangregelung so „unspezifisch“, dass das Amtsgericht Buxtehude, nur 50 Km vom AG in Hamburg, sich nicht in der Lage sieht ein Ordnungsgeld nach einem 5 monatigen, einseitigen Verstoß gegen das erlassene Umgangsrecht durch die Mutter (LINK).
Die Mutter hält sich nach wie vor nicht daran, meist ist das Kind kurzfristig krank geworden, ein ärztliches Attest genügt – es wird für die Mutter keinerlei Konsequenzen haben, für den Vater und das Kind schon (LINK) …
Fehler des Amtsgerichts St. Georg in Hamburg nach Meinung der Angehörigen des Vaters:
das Gericht hat den individuellen Rechten der Mutter höhere Priorität eingeräumt als grundlegende Menschenrechte
eines jeden Kindes auf Mutter UND Vater trotzdem die verleumderischen Behauptungen der Mutter als Falschaussage überführt wurden, ahndet das Gericht die Handlungen der Mutter nicht, obwohl dies das Leben des Vaters massiv belastet hat, indem er von nun an z.B. im Kindergarten den Ruf als verfolgter Sexualstraftäter innehatte (hier möchten wir auf den Fall des Wettermoderators K. hinweisen, dessen Existenz durch Falschaussagen seiner Ex-Partnerin öffentlich zerstört wurde).
das Gericht belohnt die Handlungen der Mutter sogar noch, indem die Verfahrenskosten der Mutter vom Steuerzahler übernommen werden (Verfahrenskostenhilfe), und der Vater, leitender Ingenieur, seine Kosten selbst tragen muss, obwohl er völlig unschuldig in den verleumderischen Rachefeldzug einer psychisch kranken Ex-Partnerin hineingezogen wurde
das Gericht ignoriert den Appell des Jugendamtes ein "lösungsorientiertes" Gutachten, welches beide Elternteile einbezieht, zu veranlassen und verpasst somit die einzige neutrale Lösung im Sinne der Menschenrechte
eines jeden Kindes auf Mutter UND Vater das Gericht schränkt das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter nicht ein und lässt die Mutter mit dem Kind in die Niederlande ausreisen und räumt somit dem individuellen Recht der Mutter höhere Rechte ein als den Grundrechten von Vater und Kind
das Gericht hat es versäumt klar definierte Umgangsregelungen (zeitlich, örtlich, …) festzulegen
trotz des eskalierten Elternkonflikt und dem alleinigen Sorgerecht der Mutter (auf Grund eines fehlenden Formulars bei der Geburt des Kindes im Ausland) kommt das Gericht nicht auf die Idee, klare Regelungen zu definieren im Falle die Umgangsregelungen von der Mutter gebrochen werden; der Vater muss erst einmal wieder einen teuren Antrag stellen, um dies zu erwirken
eine weitreichende Ferienregelung fehlt komplett
die nachträgliche Verschärfung des Umgangsrecht ist ebenfalls viel zu unspezifisch, da es die Höhe des Ordnungsgeldes bzw. der Ordnungshaft nicht nennt
der „sogenannte“ deutsche Rechtsstaat ist nicht einmal in der Lage ein Ordnungsgeld bzw. eine Ordnungshaft in Deutschland durchzusetzen, somit ist es völlig unklar wie ein deutsches Gericht so etwas in den Niederlanden durchzusetzen gedenkt
das Gericht hat bei der Formulierung und Gestaltung des Umgangsrechts des Vaters komplett versagt und somit der Mutter Tür und Tor für eine geplante und systematische Umgangssabotage geöffnet
so ist es z.B. nicht nachzuvollziehen warum ein krankes Kind nicht auch von dem Vater gepflegt werden kann bzw. warum ausgefallene Umgänge durch Krankheit nicht nachgeholt werden können
so ist es z.B. nicht nachzuvollziehen warum einer Mutter auf Grund einer erneuten Schwangerschaft über Jahre die vom Gericht erlassene 14 tägige Anreise nach Hamburg nicht zuzumuten ist
so ist es nur 2 Jahre später einem deutschen Gericht, dem AG Buxtehude (LINK), nur ca. 50 Km von Hamburg entfernt, nicht möglich ein Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft gegen die Mutter zu erlassen, weil die erlassene Umgangsregelung zu unspezifisch und damit nicht gültig sei, obwohl die Mutter eindeutig und unbestritten über Monate das vom Vater teuer erstrittene Umgangsrecht willkürlich ausgesetzt hat und in dieser Zeit sogar das Kind überstürzt von der Schule abgemeldet hat und heimlich an einen anderen Wohnort verbracht hat, ohne den Vater darüber zu informieren wenn das Familienrecht handwerklich nicht in der Lage ist, klare Umgangsregelungen zu erlassen und bei Verstoß diese Recht auch über benachbarte Landkreise durchzusetzen, dann bescheinigt dies das totale Versagen des „sogenannten“ deutschen Rechtsstaats im Familienrecht
das deutsche Familienrecht verhöhnt damit Väter, die sich gleich mehrfach auf Grund von Verleumdungen der Ex-Partnerin an deutschen Gerichten fälschlicherweise als Sexualstraftäter verfolgen lassen müssen, zig tausend Euro zahlen müssen, um sich ein Umgangsrecht zu erstreiten, nur um dann 2 Jahre später, 50 km entfernt feststellen zu müssen, dass dies alles nichts zählt !? - im Familienrecht in Deutschland ist das Wort Gerechtigkeit offensichtlich ein Fremdwort
es darf nicht angehen, dass richterliche Beschlüsse durch einen einfachen Wohnortwechsel umgangen werden können und die dadurch folgenden Verfahren wieder bei Null beginnen müssen, es muss eine Abstimmung zwischen den Gerichten erfolgen, ansonsten sind die Familiengerichte in Deutschland Laienschauspielhäuser, die niemals in der Lage sein werden, die Rechte der Kinder durchzusetzen
Das zugesprochene Umgangsrecht durch das AG Hamburg war derartig mangelhaft formuliert, dass es für den Vater nicht einmal das Papier wert sein wird, auf dem es gedruckt wurde. Der Vater wurde somit durch den „sogenannten“ deutschen Rechtsstaat regelrecht verarscht!