Das Kindeswohl wird durch die Handlungen deutscher Familiengerichte z.T. massiv geschädigt
- BUX: die Misshandlung des Kindes durch die brutale Entfremdung vom Vater durch die Mutter und der Freitod des Vaters hätte durch das Gericht leicht verhindert werden können, wenn es wie zu Beginn besprochen verfahrensrelevante Erkenntnisse (das vorliegende und aktuelle Psychiatrische Gutachten der Klinik Buchholz) gelesen hätte
- BUX: durch das „nicht handeln“ toleriert und ermöglicht das Gericht die kindeswohlschädigende Vorgehensweise der Mutter, die die Zeit der Umgangseinschränkung für sich zu nutzen weiß und das Kind brutal gegen den Vater aufbringt. Alle Hinweis einer massiven Entfremdung (Parental Alienation) vom Vater durch die Mutter in dieser langen Zeit wurden vom Gericht toleriert und ignoriert. Der spätere Gutachter spricht von einer massiven psychischen Kindesmisshandlung und einer brutalen Entfremdung vom Vater durch die Mutter - dies alles vor den Augen eines deutschen Familiengerichts, im speziellen verantwortlich Richterin Dr. H.! (Verstoß gegen BGB
§1684, Artikel 3, Verstoß gegen Antifolterkonvention
Artikel 1 und 4, Verstoß gegen Kinderrechtskonvention
der UN, Art. 3, 18, 19)
- BUX: das Gericht schränkt die Grundrechte des Vaters und des Kindes ein, angeblich zum Wohl des Kindes, versäumt es aber den korrekten Ablauf sicherzustellen, z.B. durch Befragung der Umgangsbegleitung und entsprechender Sanktionierung im Falle von Hinweisen auf kindeswohlschädigendes Verhalten durch die Mutter. Durch dieses Versäumnis erreicht das Gericht genau das Gegenteil und schädigt das Kindeswohl massiv (Verstoß gegen Menschenrechte
eines jeden Kindes der UN, Artikel 3, 18, 19)
- BUX: Das Gericht hat das Kind mit seinem massiven Solidaritätskonflikt zwischen Mutter und Vater alleine gelassen, obwohl es niemals die Entscheidung eines Kindes sein darf den Vater sehen zu dürfen, sondern es ist das RECHT des Kindes und genau dieses Recht MUSS (!) das Gericht durchsetzen bzw. sicherstellen, wenn Deutschland die Menschenrechte der UN einhalten möchte. Wenn die Handlungen der Mutter diesem Recht gegenüberstehen, dann muss das Gericht einschreiten (Verstoß gegen BGB
§1684, Artikel 3).
- BUX: dem Gericht war bekannt, dass eine hocheskalierte Elternbeziehung vorliegt. Dennoch hat es versäumt, den Ablauf der Kindesübergabe in einer Form zu regeln, die es dem Kind ermöglicht hätte frei, unbefangen und ohne Loyalitätskonflikt den Vater zu sehen – stattdessen hat das Gericht der Mutter freie Hand gelassen ihren massiven entfremdenden Einfluss auf das Kind auszuüben – die Form der Übergabe des begleitenden Umgangs hat somit das Kindeswohl massiv geschädigt
- BUX: der Versuch des Gerichts, eine Gutachterin durchzusetzen, von der kein objektives Urteil erwartet werden konnte, erscheint höchst zweifelhaft, erscheint willkürlich, ja sogar vorsätzlich und hat sich auf Grund der zeitlichen Verschleppung des Verfahrens hochgradig kindeswohlgefährdend herausgestellt
- BUX: der finale Gutachter ist hochqualifiziert, wird häufig in TV Talksendungen als Experte eingeladen und durchschaut, im Gegensatz zur Richterin Dr. H., das falsche Spiel der Mutter sofort. Er erfüllt seine Aufgabe bestimmungsgemäß, seiner Einschätzung nach sind die Handlungen der Mutter und die des Gerichts völlig falsch und extrem kindeswohlschädigend, kurzum ein vernichtendes Zeugnis für Richterin Dr. H. und ihre Amtsführung
An deutschen Familiengerichten werden wiederholt Menschenrechte der UN verletzt- HH: das Gericht entscheidet gegen das Grundrecht des Kindes auf Mutter UND Vater, indem es in einem „Gewinner und Verlierer Denken“ den Vater zum Verlierer macht. Mit dieser Einstellung disqualifiziert sich das deutsche Familienrecht selbst, denn so lassen sich keine Menschenrechte umsetzen (Verstoß gegen Kinderrechtskonvention
Artikel 9, Verstoß gegen BGB
§1684, Artikel 1)
- BUX: das Gericht hat dies nur auf Grund von unbestätigten Behauptungen einer Mutter, die bereits 2 Jahre zuvor den Vater vor Gericht unschuldig verleumdet hat und sich dafür entschuldigen musste, getan. Dabei wurden die Grundrechte des Vaters
und Kindes
und deren Menschenrechte systematisch verletzt. Diese Vorgehensweise öffnet Tür und Tor für Rufmordkampagnen und ist eine Bankrotterklärung des deutschen Rechtsstaats – schlichtweg ein beispielloser Justizskandal mit tödlichem Ausgang! (Verstoß gegen das europäische Menschenrecht, Artikel 8)
- BUX: es fehlt im Familienrecht jegliches Konzept zur Durchsetzung der Menschenrechte der UN. Wenn ein Elternteil Lösungsansätze verweigert, dann muss dessen alleiniges Sorgerecht eingeschränkt werden und wegen akuter Gefahr für das Kind im konkreten Fall unverzüglich, wie auch der spätere Gutachter feststellen wird (Verstoß gegen BGB
§1684, Artikel 2 und 3)
Die Handlungen deutscher Familiengerichte diskriminieren wiederholt das Kind, den Vater und die Angehörigen des Vaters- HH / BUX: beide Gerichte verlassen sich (wiederholt) auf unglaubwürdige Behauptungen der Mutter, ohne jegliche Beweisgrundlage, während eidesstattlich versicherte Gegendarstellungen meherer Personen, die die relevanten Umgangswochenenden gemeinsam mit Vater und Kind verbracht haben, ignoriert werden (Verstoß gegen Kinderrechtskonvention
der UN, Artikel 9, Menschenrechte
der UN, Artikel 8, 11 & 12)
- HH: das Gericht verstößt gegen den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ (Verstoß gegen das Menschenrecht
der UN, Artikel 11 & 12)
- BUX: das Gericht schränkt ohne Faktengrundlage die Grundrechte von Vater und Kind massiv ein (Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention
der UN, Artikel 9, Menschenrecht
der UN, Artikel 11 & 12)
- HH / BUX: beide Gerichte schränken ausschließlich die Grundrechte des Vaters und des Kindes ein, jedoch nicht die des neuen Lebensgefährten der Mutter, obwohl es keinen sachlichen Grund dafür gibt, dass er nicht mindestens genauso verdächtig ist für die von der Mutter vorgebrachten Auffälligkeiten des Kindes verantwortlich zu sein. Angesichts der schweren Vorwürfe ist das fahrlässig und unverantwortlich (Verstoß gegen das Menschenrecht
der UN, Artikel 1& 2, europäische Menschenrechte
Art. 8 & 14)
- HH: die erste Stellungnahme des Gutachters 5 Monate (!) nach den verleumderischen Vorwürfen der Mutter entlastet den Vater zu 100%, dennoch bleibt das Gericht stur bei seiner Linie und stellt den unschuldigen Vater in den Generalverdacht eines Sexualstraftäters gegen sein eigene Tochter (Verstoß gegen Kinderrechtskonvention der UN, Artikel 9, europäische Menschenrechte
Art. 8 & 14)
- HH / BUX: beide Gerichte räumen den individuellen Rechten der Mutter höhere Priorität ein als den grundlegeneden Menschenrechten eines jeden Kindes auf Mutter UND Vater. So darf die Mutter z.B. in ein anderes Land umziehen, sich weigern an einer Konfliktberatung teilzunehmen und über 5 Monate eigenmächtig das Umgangsrecht des Vaters ohne Begründung aussetzen. Das alles, ohne jegliche Konsequenzen für die Mutter. (Verstoß gegen Kinderrechtskonvention
der UN, Artikel 9, BGB
Art. 2 & 3)
- BUX: die Versäumnisse des Gerichts, verfahrensrelevante Erkenntnisse der Klinik Buchholz einzuholen, sind von fataler Konsequenz. Anstatt dem Vater gegen wiederkehrende Rufmordkampagnen einer persönlichkeitsgestörten Mutter auf Kosten des Steuerzahlers zu helfen, leitet das Gericht ein weiteres Verfahren gegen den unschuldigen Vater ein, in dessen Folge er massiv einseitig diskriminiert wird. Somit hat das Gericht wesentlichen Anteil am Freitod eines unschuldigen Menschen (und Vaters) in Deutschland und hat massiv gegen die UN Menschenrechte verstoßen (Verstoß gegen Menschenrechte
der UN, Art. 1, 2, 3, 7, 10, 11, 12; europäische Menschenrechte
Art. 8 & 14)
- BUX: geltendes Umgangsrecht wurde somit willkürlich und einseitig zum Nachteil des Vaters außer Kraft gesetzt
- BUX: das laufende Verfahren am Familiengericht in Den Haag, dem Wunschwohnort der Mutter, wurde zum einseitigen Nachteil des Vaters außer Kraft gesetzt
- BUX: das Gericht hat die Verfahrensbeiständin und damit die Stimme des Kindes vollständig ignoriert, womit es sich die Frage erlauben lassen muss, warum es dieses Amt dann überhaupt gibt (Verstoß gegen Kinderrechtskonvention
der UN, Artikel 12)
- BUX: der finale Gutachter wird der einzige männliche Verfahrensbeteiligte sein, was nachvollziehbar aufzeigt wie leicht Väter systematisch an deutschen Familiengerichten diskriminiert werden können (Verstoß gegen Menschenrechte
der UN, Art. 1, 2, 3, 7, 10, 11, 12)
- BUX: unbestätigte Hinweise einer Mutter, die auf Grund der gerichtlichen Vorgeschichte nicht glaubhaft ist, auf eine mögliche„Traumatisierung“ des Kindes reichen dem Gericht, um sofort die Grundrechte des Vaters einseitig massiv einzuschränken. Hinweise des Vaters auf Medikamentenkonsum der Mutter führen zu einer Anordnung eines Drogentest für Mutter und Vater (!?), allerdings nicht ohne der Mutter 11 Monate Zeit für diesen Test zu geben (!). Diese Fakten dokumentieren das Versagen des Gerichts und die systematische und einseitige Diskriminierung des Vaters
- BUX: Das Gericht hat wesentlichen Anteil am Freitod des unschuldigen Vaters durch die völlig unangemessene, falsche, sowie einseitig und systematisch diskriminierende Verhandlungsführung
Deutsche Familiengerichte wollen keine Entscheidungen treffen und verschanzen sich lieber hinter kostspieligen und langwierigen Gutachten, ohne dass klare Kriterien an den Gutachter existieren
- HH: das Gericht bestellt Gutachter als Sachverständige ohne eindeutige Richtlinien zur notwendigen Qualifikation des Gutachters festzulegen – hierzu hat der Vater einen Kommentar im Internet veröffentlicht
- BUX: das Gericht setzt sich grundlos über die Absprachen hinsichtlich Qualifikation des Gutachters hinweg
- BUX: die Berufung einer Gutachterin, die sich in Frauenzeitung öffentlich gegen die aktuelle Rechtslage äußert, nach der Vätern und Müttern die gleichberechtigte Sorge zusteht, diskriminiert Väter, verstößt gegen das Grundgesetz, die Resolution 2079 des Europarats, die Menschenrechte der UN und ist schlichtweg ein JUSTIZSKANDAL
- BUX: das Gericht ignoriert die Rechtslage, ein (für den Vater natürlich kostenpflichtiger) Rechtsanwalt muss das Gericht zuerst aufklären, dass sich im Familienrecht kein Mensch in Deutschland an einem Gutachten beteiligen muss (Verstoß gegen Menschenrechte
der UN, Art. 8)
- BUX: das Amtsgericht inszeniert dies, nur um danach doch einen von 6 Gutachter auszuwählen, die der Vater nach gründlicher Recherche auf Grund ihrer Qualifikation vorgeschlagen hatte (Verstoß gegen FamFG
§155 Abs. 1)
Die Handlungen der deutschen Familiengerichte sind wiederholt nicht nachvollziehbar und erscheinen willkürlich
- HH: trotzdem die verleumderischen Behauptungen der Mutter als Falschaussage überführt wurden, ahndet das Gericht die Handlungen der Mutter nicht, obwohl dies das Leben des Vaters massiv belastet hat, indem er von nun an z.B. im Kindergarten den Ruf als verfolgter Sexualstraftäter innehatte (hier möchten wir auf den Fall des Wettermoderators K. hinweisen, dessen Existenz durch Falschaussagen seiner Ex-Partnerin öffentlich zerstört wurde)
- HH: der Vater hat große psychische, finanzielle und zeitliche Belastungen auf sich genommen, um vor Gericht ein Umgangsrecht zu erwirken. Das Gericht hat bei der Formulierung und Gestaltung des Umgangsrechts des Vaters jedoch derartig schlampig gearbeitet, dass es nur 2 Jahre später einem anderen deutschen Gericht, dem AG Buxtehude (LINK), nur ca. 50 km von Hamburg entfernt, nicht möglich war ein Ordnungsgeld bzw. eine Ordnungshaft gegen die Mutter zu erlassen, da die erlassene Umgangsregelung zu unspezifisch und damit nicht gültig sei. Und das obwohl die Mutter eindeutig und unbestritten über Monate eigenmächtig das Umgangsrecht ausgesetzt und in dieser Zeit sogar das Kind überstürzt von der Schule abgemeldet und heimlich an einen anderen Wohnort verbracht hat, ohne den Vater darüber zu informieren. Der Vater wurde somit durch den „sogenannten“ deutschen Rechtsstaat regelrecht verarscht!
- HH: es darf nicht angehen, dass richterliche Beschlüsse durch einen einfachen Wohnortwechsel umgangen werden können und die dadurch folgenden Verfahren wieder bei Null beginnen müssen, es muss eine Abstimmung zwischen den Gerichten erfolgen, ansonsten sind die Familiengerichte in Deutschland Laienschauspielhäuser, die niemals in der Lage sein werden, die Rechte der Kinder durchzusetzen
- HH: durch die Handlungen des Gerichts wird Täter und Opfer ins Gegenteil verkehrt
- HH: das Gericht macht es damit verleumderischen Personen, die sich an ihrem Ex-Partner rächen wollen, viel zu einfach und öffnet damit Tür und Tor für eine Wiederholung/Nachahmung
- BUX: das Gericht verpasst es , die schweren Vorwürfe (unbestätigte Behauptungen / Verleumdungen) der Mutter gegen den Vater durch Expertenmeinungen zu substantiieren. Dies ist auf Grund der dokumentierten Persönlichkeitsstörung und gerichtlichen Vorgeschichte der Mutter GROB FAHRLÄSSIG! (Verstoß gegen Menschenrechte
der UN Art. 11, 12, europäischen
Menschenrechte
Art. 8 & 14)
- BUX: das Kind schildert die überstürzte Flucht aus Holland– das Gericht kommt jedoch nicht auf den Gedanken, dass diese Handlung der Mutter Ursache der angeblichen Traumatisierung sein könnte
- BUX: das OLG hat nicht zum Wohl des Kindes die Rolle des Mediators eingenommen und die Richterin auf die Rechtslage hingewiesen, sondern hat sich stur hinter die Richterin gestellt (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus) – dies zeigt auf, dass die deutsche Justiz – zumindest im Familienrecht – nicht in der Lage ist, sich selbst zu kontrollieren
- BUX: das Gericht stellt die Glaubwürdigkeit und die Erziehungsfähigkeit der Mutter zu keinem Zeitpunkt in Frage, obwohl
- der psychische Zustand der Mutter bedenklich ist,
- Hinweise auf Medikamente mit psychotischen Nebenwirkungen vorlagen,
- die Mutter mehrfach durch abnorme sexuelle Phantasien aufgefallen ist,
- u.a. durch angeblichen mehrfachen Missbrauch in ihrer eigenen Kindheit,
- die Mutter in ihrer Autobiografie den Wunsch beschreibt, ein Kind sexuell zu missbrauchen,
- die rechtliche Vorgeschichte für die Mutter vernichtend ausfällt
- BUX: ein Drogentest 11 Monate nach Bekanntwerden eines möglichen Missbrauchs ist ein Skandal, dies ist an Absurdität und Unglaubwürdigkeit nicht zu überbieten! [man stelle sich vor ein Autofahrer verschuldet einen schweren Unfall, es bestehen Hinweise auf Drogen- bzw. Alkoholkonsum des Fahrers und ein Gericht ordnet erst 11 Monate nach dem Unfall eine Blutentnahme an und dann aber auch noch für den Beifahrer (!?)
Die Verfahrensdauer an deutschen Familiengerichten ist inakzeptabel und viel zu lang um eine Kindeswohlschädigung verhindern zu können (Verstoß gegen FamFG
§155 Abs. 1, BGB
§1684 Art. 4) - HH: die Zeitspannen, in denen deutsche Familiengerichte arbeiten, sind im europäischen Vergleich ungenügend (Note 6), andere im Familienrecht fortschrittliche europäische Gerichte (z.B. in den Niederlanden) müssen wesentlich schneller eine Entscheidung treffen
- BUX: das Verhalten des Gerichts ist kindeswohlschädlich und gegen ein wehrloses 8-jähriges Kind gerichtet, indem es die einseitige Umgangsbeschränkung über einen sehr langen Zeitraum gegen den dokumentierten Willen des Kindes aufrecht erhält und das Kind den Strapazen eines erneuten psychiatrischen Gutachtens (das dritte in 3 Jahren, das 2. innerhalb von 6 Monaten) aussetzt wider vorliegenden psychiatrisch abgesicherten Erkenntnissen
- BUX: die Verfahrensbeiständin berichtet von den äußerst liebevollen Schilderungen des Kindes über ihren Vater und dass das Kind am liebsten beim Vater leben würde (!) – 10 Monate nach den völlig falschen Handlungen des Gerichts) und lediglich einer Handvoll begleiteter Umgänge möchte das Kind den Vater nicht mehr sehen. Das ist das Zeugnis des kompletten Versagen des Familiengerichts, welches durch die einseitigen Handlungen gegen den Vater die fast schon kriminelle Entfremdungskampagne zwischen Vater und Kind durch die Mutter ermöglicht, gefördert und toleriert hat
Die Vorgaben zur Gewährung der Verfahrenskostenhilfe sind zu lasch, es ist zu einfach den arbeitenden Elternteil, überwiegend die Väter, auf Kosten des Steuerzahlers „fertig“ zu machen
- HH: das Gericht belohnt die Handlungen der Mutter sogar noch, indem die Verfahrenskosten der Mutter vom Steuerzahler übernommen werden (Verfahrenskostenhilfe), und der Vater, leitender Ingenieur, seine Kosten selbst tragen muss, obwohl er völlig unschuldig in den verleumderischen Rachefeldzug einer psychisch kranken Ex-Partnerin hineingezogen wurde (Verstoß gegen Menschenrechte
der UN, Art. 2, 7, 8, 10, 11, 12)
- BUX: die Verursacherin dieses fatalen Verfahrens - die Mutter - hat bis heute keine rechtlichen Konsequenzen zu spüren bekommen. Nicht einmal finanzielle, da der Steuerzahler für das von der Mutter angezettelte, wiederholte Rufmordverfahren zahlen wird (Verfahrenskostenhilfe) (auf Grund der psychologischen Kindesmisshandlung - Parental Alienation - Verstoß gegen die Antifolterkonvention, Art. 4, Verstoß gegen BGB
§ 1684, Art. 1, 2, 3, 4)