„Herr S. war als Gutachter in diversen Verfahren bzgl. meiner Tochter aktiv, in denen es um Umgangsausschluss wegen des (unberechtigten) Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs und um das alleinige Sorgerecht zum Zwecke einer dauerhaften Ausreise der Mutter ging.
Vorab gilt es festzustellen, dass Herr S. nicht Mitglied des Bundes Deutscher Psychologen (BDP) ist und sich auf diese Weise der Zuständigkeit der „Ehrengerichte“ entzieht. Weiter ist davon auszugehen, dass Herr S. keine Qualifikationen auf dem Gebiet der Kindespädagogik hat und selbst allgemein bekannte Erziehungsliteratur wie Jesper Juul nicht kannte. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass Herr S. keine oder wenig Berufserfahrung als Gutachter hat, da er bis vor kurzem als Hypnose-Psychologe aktiv war.
In dem betreffenden Verfahren setzte Herr S. alles daran, die Vorgeschichte der Mutter zu unterschlagen, d.h. erlebter Missbrauch, dysfunktionale Familie, Alkoholismus der Mutter, Suizidversuche, Psychiatrieaufenthalte, die Hinweise auf eine Borderline Erkrankung und die Tatsache, dass die Mutter ADS diagnostiziert war und regelmäßig Ritalin einnahm (und trotzdem im eigenen Kfz zu den Terminen erschien). Schriftlich vorliegende Dokumente, die pädophil-sadistische Phantasien der Mutter belegten, schloss der Gutachter aus seinem Gutachten aus mit dem Hinweis, „die Mutter sei sich der Strafbarkeit ihrer Phantasien bewusst“. Er ging letztlich so weit, eine schriftliche Aussage der Mutter, ihre Phantasien trotz der Strafbarkeit in die Realität umsetzen zu wollen, ins Gegenteil zu verkehren und ihr den umgekehrten Wortlaut in den Mund zu legen.
Herr S. unterschlug in seinem Gutachten die schriftlich belegte Tatsache, dass die Mutter in ihrer Kindheit missbraucht worden war. Die seitenlang schockierende Schilderung der 13 jährigen Mutter?, die von mehreren Erwachsenen in einer Garage unter Drogen gesetzt und vergewaltigt worden war, kommentierte er lapidar mit den Worten: „ein Missbrauch in der Kindheit sei nicht zu beobachten gewesen“.
Ebenfalls unterschlug Herr S. die schriftlich belegte Tatsache, dass die Mutter mit ca. 5 Jahren im Detail auf genau die Weise von Ihrem Pflegevater im Badezimmer missbraucht worden war, die sie dem Vater zum Vorwurf machte (Projektion).
Herr S. manipulierte Gesprächsprotokolle, setzte sich aktiv gegen einen begleiteten Umgang des Vaters während des Verfahrens ein, unterstützte die Mutter, einer Konfliktberatung für hocheskalierte Eltern zu entkommen und behinderte das Anhörungsrecht des Vaters, indem er dem Vater nicht mehr erlaubte, an dem Gutachten mitzuarbeiten. Er bedrohte den Vater, ihn als kontrollierenden Charakter darzustellen, wenn er ihn weiter auf Literatur von Manuela Rösel hinweise. Der Vater stellte aufgrund dieser Drohung seine Kommunikation zu dem Gutachter ein, wurde aber dennoch im Gutachten als „tendenziell kontrollierend“ abgestraft.
Er übernahm ungeprüft Behauptungen der Mutter, der Vater lasse die 5-jährige Tochter Geld in eine Spardose einwerfen, „um seine Anwaltskosten zu finanzieren“.
Herr S. wertete die Tatsache, dass der Vater an einem Erziehungskurs des Kinderschutzbundes teilgenommen hatte, als negativ, da diese Erziehungskurse „nicht autoritär genug seien“. Es ist dabei festzustellen, dass das Gutachten des Herrn S. gänzlich ohne Literaturhinweise auskommt. Es ist zweifelhaft, dass Herr S. nach Beendigung seines Studiums in den 70er Jahren überhaupt Erziehungsliteratur gelesen hat.
Herr S. suggerierte dem Gericht, dass er sachkundig in Fragen von Kindeshochbegabung sei. Er stufte das Kind als sprachlich hochbegabt ein, obwohl das Kind sich 4 Monate lang geweigert hatte, mit ihm auch nur ein Wort zu wechseln. Mit dieser Begründung entwarf er die These, dass sprachlich hochbegabte Kinder besser in einem fremden Land als im eigenen Land aufwachsen. Es konnte mittels der Positivliste des BDP nachgewiesen werden, dass Herr S. KEINE Qualifikation auf dem Gebiet der Hochbegabung hatte (http://www.die-hochbegabung.de/german/index.html).
Abschließend bleibt zu erwähnen, dass Herr S. sein eigenes Gutachten nicht als wissenschaftliche Arbeit, sondern als „halb-wissenschaftlich“ einstufte.
Ich kann nur empfehlen, um jeden Preis eine Beauftragung von Herrn S. zu verhindern. Ich würde gar so weit gehen, dass Väter sich weigern sollten, an einem Gutachten mit diesem Gutachter mitzuarbeiten.“