Zusammenfassung:
Das Kindeswohl wurde laut Sachverständigen - Gutachten
durch die Mutter massiv geschädigt, eine sofortige Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt wurde empfohlen. Parental Alienation
ist kein Kavaliersdelikt, sondern mit einer psychologischen Folter zu vergleichen (ähnlich den Kindersoldaten in Afrika)... Wir sind sehr besorgt um das Wohl des Kindes und wollten vom Jugendamt wissen, was denn nach dem verheerenden richterlichen Gutachten zum Schutz des Kindes vor der Mutter unternommen wurde - offenbar nichts, denn Mütter dürfen in Deutschland anscheinend folgenlos das "Kindeswohl" mit Füßen treten.
Wir sollen uns "melden", wenn wir weitere "Anhaltspunkte" für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (das richterliche Sachverständigen-Gutachten reicht wohl dafür nicht aus !?) hätten
- sehr kompetente Idee, wenn man bedenkt, dass wir das Kind überhaupt nicht sehen dürfen?
Auf Grund des folgenschweren Versagens des Amtsgericht Buxtehude kann diese Aufgabe nur noch das Jugendamt übernehmen, ist sich dessen aber offensichtlich überhaupt nicht bewusst...
Eine konkrete Aussage bekommt man zudem nicht. Das Jugendamt versteckt sich hinter dem Datenschutz, welches in diesem Fall wichtiger als das Kindeswohl zu sein scheint.
Durch Fehlentscheidungen verschiedener Behörden, Institutionen und Personen hat das deutsche Familienrecht dem Kind nicht nur den Vater genommen, sondern auch die komplette Verwandtschaft väterlicherseits, bestehend aus Uroma, Oma, Opa, Tante, Onkel, Cousine und Cousin! Denn warum sollte denn eine Mutter einen Kontakt zulassen, nachdem sie zu den äußersten Mitteln gegriffen hat, um dem Vater den Umgang mit seinem Kind zu unterbinden?
Für das Jugendamt ganz einfach - wir sollen uns an das Familiengericht wenden und ein Umgangsrecht beantragen (!?).
Wir sollen also ausgerechnet am Familiengericht Buxtehude ein Umgangsrecht beantragen – an dem Gericht, welches nicht einmal in der Lage war ein geltendes Umgangsrecht des Vaters durchzusetzen, obwohl klar definiert war, dass bei einem erneuten Verstoß durch die Mutter Ordnungsgeld und/oder Ordnungshaft festzusetzen ist. Die Mutter hatte das Umgangsrecht unbestritten über einen Zeitraum von mehr als 100 Tage eigenmächtig, ohne Gründe und ohne den Vater zu informieren, außer Kraft gesetzt. Sollen wir nun also ~10 000 Euro (Rechtsanwaltskosten) zahlen, um möglicherweise ein Umgangsrecht zu erwirken, welches dann durch unfähige Richterinnen wie Richterin Dr.H. vom Amtsgericht Buxtehude nicht durchgesetzt wird? – das Papier wäre die Tinte nicht wert!
Mit Familien-recht bzw. Gerechtigkeit hat das unserer Meinung nach wenig zu tun...